Der Vermittlungsausschuss hat am 05.07.2010 einen Einigungsvorschlag beschlossen, der dem Deutschen Bundestag empfiehlt, das am 6. Mai 2010 beschlossene Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu korrigieren. Demnach soll im Deutschen Bundestag darüber abgestimmt werden, ob die Senkung der Solarstrom-Einspeisevergütung bis Ende September zunächst um drei Prozentpunkte geringer ausfallen soll, als ursprünglich beschlossen.
In einer zweiten Stufe ist geplant, die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils 3 Prozent zu kürzen. Bundestag und Bundesrat müssen den Kompromiss noch bestätigen. Das steht am Donnerstag dieser Woche auf der Tagesordnung (Bundestag) bzw. am Freitag (Bundesrat).
Excel-Vorlage zur Berechnung der aktuellen sowie der geplanten Eigenverbrauchsvergütung sowie der Umsatzsteuer. Lohnt sich bei Ihrer Photovoltaikanlage die Eigenverbrauchsregelung?
Es ist bereits jetzt nicht ganz einfach zu entscheiden, ob man die Eigenverbrauchsregelung sofort nutzen soll, noch warten soll oder ob man ganz darauf verzichtet. Mit der Änderung der Eigenverbrauchsregelung zum 01.07.2010 ist es aber durch die 30%-Regelung noch schwieriger geworden. Ich habe mich daher an einer Berechnungshilfe mittels Excel versucht. Die Beta-Phase ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Änderungen sind rechtsgültig und die Berechnungen im Excelfile scheinen stimmig zu sein. Vielen Dank für das viele Feedback zu der Berechnungshilfe. Die Diskussionen haben mir sehr dabei geholfen, die schwierige Thematik zu verstehen.
History:
Version 1.50 beta: Jetzt stehen sowohl die Daten aus dem Jahr 2009 zur Verfügung (für Anlagenbetreiber, die sich nachträglich für die Eigenverbrauchsregelung interessieren) sowie die Daten für den Zeitraum Juli 2010 bis September 2010 und Oktober 2010 bis Dezember 2010.
Version 1.6 beta: Vergütungssätze Einspeisung und Eigenverbrauch ab 01.10.2010 korrigiert
Version 2.0: Erklärung anhand einer Beispielrechnung hinzugefügt. Ansonsten keine Änderungen an den Werten oder Berechnungen.
Download: Berechnung Eigenverbrauch V2.0 www.photovoltaik-web.de.xls vom 19.08.2010
Sollten Sie weitere Vorschläge zur Optimierung haben oder Ihnen fallen Ungereimtheiten auf, wäre ich Ihnen weiterhin dankbar, wenn Sie mir das per E-Mail mitteilen könnten. Nur eine Bitte: Lesen Sie sich zuvor sorgfältig in das Thema ein!
06.05.2010:
Bundestag beschließt Änderung des EEG
Jetzt ist es so gut wie amtlich. Die Reduzierungen der Einspeisevergütung zum 01.07.2010 wurden im Bundestag beschlossen.
Alle aufgeführten Punkte sollen am 01.07.2010 in Kraft treten:
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Die Vergütungssätze für Dachanlagen werden einmalig zusätzlich zur jährlichen Degression um 16% reduziert
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Die Vergütung für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wird einmalig zusätzlich um 11% und für sonstige Flächen um 15% gesenkt.
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Die geplanten Vergütungssätze ab dem 01.07.2010 können Sie unter dem Thema Rentabilitätsberechnung einsehen.
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Gewerbe- und Industriegebiete sowie Flächen innerhalb eines Streifens von 110 Metern entlang von Autobahnen und Bahntrassen werden neu als Flächenkategorien in das EEG aufgenommen.
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Freiflächenanlagen, für die vor dem 25.03.2010 ein Beschluss der Gemeinde über den Bebauungsplan erfolgt ist, gibt es eine Übergangsregelung. Die Anlagen dürfen noch bis Ende 2010 realisiert werden. Die einmalige Absenkung der Vergütung gilt für diese Anlagen nicht.
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Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen werden ab dem 01.07.2010 nicht mehr gefördert. Dies gilt jedoch nicht für die Anlagen, die unter die Übergangsregelung fallen.
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Eigenverbrauch:
Bei einem Nettostrompreis von 20 Ct. pro Kilowattstunde beträgt der Vorteil für Selbstverbraucher, die den Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen 3,6 Cent pro kWh, wenn sie weniger als 30% ihres jährlich erzeugten Solarstroms selbst verbrauchen. Werden mehr als 30% des erzeugten Solarstroms selbst verbraucht, wird für diesen Mehranteil insgesamt 8 Cent pro kWh gutgeschrieben. Die Eigenverbrauchsregelung gilt dabei für Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 500 kWp.
Weitere Informationen zum Eigenverbrauch sowie zu der neuen Regelung gibt es unter dem Thema Eigenverbrauch Solarstrom
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Jährliche Anpassung der Degression:
Die Degression der Vergütungssätze wird an das Marktwachstum angepasst. Wird in einem Jahr die Ausbauleistung von deutschlandweit 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 1% und 2011 um 3% je 1.000 Megawatt zusätzlich installierter Solarstromleistung über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9% hinaus. Die Degression kann sich maximal auf 13% zum Jahresende 2010 erhöhen. Bleibt dagegen der Ausbau der Photovoltaik unter der Untergrenze von 2.500 Megawatt, fällt die Absenkung der Vergütungssätze geringer aus.
Hierzu noch ein Kommentar: Grundlage für die Berechnung des Zubaues 2010 sollen die der Bundesnetzagentur in den Monaten Juni bis September gemeldeten Anlagen sein. Diese Zahl wird dann einfach mal drei genommen. Ich frage mich nur, wer darauf gekommen ist. Wenn die Vergütung am 01.07.2010 abgesenkt wird, gibt es die wohlbekannte Jahresendrally bereits Mitte des Jahres. Also werden die Zubauzahlen in dem Zeitraum Juni bis September um ein Vielfaches höher liegen als in anderen Zeiträumen (ausgenommen das Jahresende). Daher kann schon jetzt mit einer starken Erhöhung der Degression zum Jahreswechsel gerechnet werden.
01.04.2010:
Öko-Test: Aleo Testsieger im Modultest
Die Zeitschrift Öko-Test hat in der aktuellen April-Ausgabe insgesamt 15 verschiedene Module in- und ausländischer Hersteller auf Herz und Nieren untersuchen lassen. Getestet wurden die Module bei der PHOTON Laboratory in Aachen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Vier Module schnitten mit „Sehr Gut“ ab, sieben Module mit „Gut“ und lediglich vier Module mit „Befriedigend“ bis „Mangelhaft“ Lesen Sie mehr über die Durchführung des Tests und studieren Sie ein paar Punkte, die mir bei der Durchsicht aufgefallen sind.
weiterlesen......
26.03.2010:
Bundesrat fordert Absenkung auf höchstens 10% zu begrenzen!
Pressemitteilung des Bundesrates:
Der Bundesrat hat in einer heute gefassten Entschließung den Deutschen Bundestag aufgefordert, die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zusätzliche Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 1. Juli 2010 auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen. Eine Absenkung in dieser Höhe trägt aus Sicht der Länder den gesunkenen Preisen für Solarmodule Rechnung und stellt gleichzeitig sicher, dass eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland weiterhin wirtschaftlich darstellbar ist.
16.03.2010:
Eklat in der Koalition! Der Kompromiss bei der Solarförderung ist hinfällig.
Die CDU/CSU-Fraktion will das Regelwerk nicht akzeptieren. Das bedeutet, dass sämtliche Punkte neu verhandelt werden. Weiterhin werden so alle Beteiligte, seien es Hersteller, Lieferanten, Solarteure oder Kunden im Regen stehengelassen. Gut, die Neuverhandlung kann positive Ergebnisse für die Solarbranche bringen. Aber vernünftig planen, wie es sich für ein seriöses Unternehmen oder einen investitionswilligen Photovoltaik-Anlagenbetreiber in spe gehört kann momentan keiner.
Ältere Beiträge zu dem Thema:
Geplante zusätzliche Reduzierung der Einspeisevergütung erst vom 01.04.2010 auf den 01.06.2010 verschoben, dann nochmals um einen Monat auf den 01.07.2010.
Nachdem die Solarförderung nach dem EEG bereits zur Jahreswende um 9% reduziert wurde, plante Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) eine weitere, unplanmäßige Reduzierung um mindestens 15% zum 01.04.2010. Nach Protesten an der kurzfristigen Reduzierung wurde der Termin zuerst auf den 01.06.2010, später auf den 01.07.2010 verschoben, die Reduzierung aber auf 16% angehoben. Was genau ist geplant?
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Einmalige und zusätzliche Absenkung der Vergütungssätze für Aufdachanlagen um 16% ab 01.07.2010
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Für Freiflächenanlagen soll der Zeitpunkt der Absenkung beim 01.07.2010 bleiben und weiterhin 15% betragen
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Freiflächenanlagen auf Ackerflächen sollen in Zukunft gar nicht mehr gefördert werden.
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Die Frist, Freiflächenanlagen nur bis Ende 2014 bauen zu dürfen soll aufgehoben werden.
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Die einmalige Absenkung der Vergütung soll nicht für den Eigenverbrauch des Solarstroms gelten. Dadurch sollen die Stromnetze entlastet werden.
Was für Reaktionen gibt es auf diese einschneidenden Kürzungen der Einspeisevergütung.....?
Teile der Solarbranche stehen einer zusätzlichen Absenkung der Einspeisevergütung nicht einmal sehr skeptisch gegenüber. Aufgrund der enormen Preissenkungen in der Photovoltaikindustrie im vergangenen Jahr sind die Renditen für Neuanlagen stark gestiegen. Eine Überförderung der Solarbranche könnte dem Image der erneuerbaren Energien nachhaltig schaden.
Die momentane Situation ist aber alles andere als zufrieden stellend. Zum einen ist der Termin der einmaligen Absenkung der Vergütung mit 01.04.10 für Aufdachanlagen und 01.07.2010 für Freilandanlagen viel zu kurzfristig. Damit wird allen Beteiligten in der Solarbranche die Planungssicherheit genommen. Wer nicht auf den schnellen Reibach aus ist und zockt, legt gewissenhaft mittel- bis langfristige Strategien fest und benötigt dafür verlässliche Planzahlen. Diese Planungen werden jetzt hoppla hopp von heute auf morgen einfach über den Haufen geworfen. Senkung der Einspeisevergütung: Ja! Aber nicht auf diese Art und Weise!
Edit: Die großen Proteste aus der Solarbranche haben Wirkung gezeigt. Der vorgesehene Termin wurde von Anfang April auf Anfang Juni verschoben, um eben die notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten.
Edit 2: Der vorgesehene Termin wurde nochmals vom 01.06.2010 auf den 01.07.2010 verschoben.
Hier zwei Beispiele:
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Der "Global Player" Schott:
Laut Aussage des Unternehmens sind durch die Pläne der Bundesregierung 1.200 Arbeitsplätze in Gefahr. Betroffen wären Mitarbeiter an vier Standorten. Schott warnt vor dem Ende der Photovoltaikindustrie in Deutschland. Profitieren würde von der Absenkung nur einer: nämlich die ostasiatische Konkurrenz, die jetzt schon billiger produzieren kann. Während heutzutage deutsche Produkte nach wie vor aufgrund höherwertiger Qualität auch zu einem höheren Preis gekauft werden, so dürften diese nach der erneuten Absenkung nicht mehr konkurrenzfähig sein.
Während die Degression in der Solarförderung nach Angaben von Schott seit langem in die Business-Pläne eingerechnet ist, komme eine außerplanmäßige Kürzung völlig zur Unzeit.
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Ein Photovoltaikunternehmen im Zollernalbkreis, also ganz in meiner Nähe:
Das Unternehmen plant zurzeit ein Großprojekt, nämlich den Tauberlandpark in Wertheim mit einer Gesamtleistung von 37 Megawatt peak. Der erste symbolische Spatenstich erfolgte am 07.01.2010. Die ersten Gespräche über dieses Projekt fanden bereits im Mai vergangenen Jahres statt, das heißt acht Monate Planungsphase!
Aufgrund der völligen Verunsicherung durch die Politik, die die Rahmenbedingungen nach Gutdünken kurzfristig ändert, wird jede Planung unmöglich gemacht.
Die geplante Einstellung von 30 Mitarbeitern am Standort wurde erst einmal auf Eis gelegt und die Einstellung von 100 bis 150 Montagehelfer für das Großprojekt wird durch die aktuelle Situation ebenfalls verhindert.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) geht noch ein Stück weiter und hält die Vergütungsabsenkung vor Jahresende für grundgesetzwidrig. Er bezweifelt, ob die vom Umweltministerium angekündigte kurzfristige Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom überhaupt verfassungsgemäß ist und führt dafür eine große Anzahl von Gründen auf:
SFV hält Vergütungsabsenkung vor Jahresende für grundgesetzwidrig
Momentan ist bei diesem Thema nur eins sicher: Die Unsicherheit für alle Beteiligten. Ob nun die Einspeisevergütung wie am Anfang diskutiert 17%, 15% oder mehr oder weniger oder gar nicht reduziert wird steht erst fest, wenn das Gesetz verabschiedet ist. Daher muss man momentan äußerst flexibel bei der Planung sein. Wer also verschiedene Szenarien durchrechnen möchte, dem lege ich wieder einmal den LBW-Rechner ans Herz:
Rentabilitätsberechnung mit LBW-Rechner
Die Macher des Rechners haben auch diesmal schnell reagiert und eine neue Version herausgegeben, bei der man die Höhe der Degression beliebig erhöhen kann. Somit lassen sich alle nur denkbaren Szenarien (und das können bei unseren Politikern sehr viele sein) durchrechnen.
Ältere Beiträge aus "Aktuell":
"The Final Countdown" hat begonnen!
Die Jahresendrallye der Photovoltaikanlageninstallationen. Wie sichere ich mir die Einspeisevergütung für 2009 zu?
Viele zukünftige Photovoltaikanlagenbetreiber möchten sich noch die Einspeisevergütung für das Jahr 2009 sichern. Die Solarteure bzw. Installationsbetriebe sind zumeist schon bis zum Jahresende ausgebucht, Module und auch Wechselrichter sind rar und teilweise nicht mehr zu bekommen. Die letzten Anlagen gingen 2008 am 31. Dezember ans Netz, sozusagen in letzter Sekunde!
Was passiert aber, wenn der Solarteur zwar die Anlage noch rechtzeitig montiert bekommt, der Netzbetreiber aber nicht mitspielt? Hier bekommt der zukünftige Solaranlagenbesitzer, je näher das Jahresende kommt, immer häufiger die Mitteilung, dass eine Abnahme der Anlage im laufenden Jahr 2009 nicht mehr erfolgen kann. Das ist eigentlich auch nachvollziehbar. Die Mitarbeiter bei den Energieversorgern, die in diesem Aufgabenbereich zuständig sind werden jetzt mit Arbeit zugeschüttet. Einfach das Personal aufstocken geht nicht, Fachkenntnisse sind gefragt und so auf die Schnelle können Mitarbeiter nicht für diese Arbeit rekrutiert werden.
Muss jetzt aufgrund der Engpässe beim Netzbetreiber auf die Einspeisevergütung 2009 verzichtet werden? Hierauf gibt es ein klares: NEIN!
Der Gesetzgeber hat diese Problematik erkannt und hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entsprechend formuliert. Demnach ist der Zeitpunkt, ab dem der Anspruch auf die Vergütung besteht unabhängig von der Abnahme des Netzbetreibers. Maßgeblich ist nur die Tatsache, dass die Anlage alle technischen Voraussetzungen erfüllen würde, um Strom einzuspeisen. Hiermit hat der Gesetzgeber jeglicher Willkür eines Netzbetreibers einen Riegel vorgeschoben (Lob!).
Die entsprechenden Abhandlungen findet man im EEG in folgenden Absätzen:
Paragraph 3: Begriffbestimmungen
Punkt 5:
„Inbetriebnahme“ die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft, unabhängig davon, ob der Generator der Anlage mit Erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt wurde.
Paragraph 7: Ausführung und Nutzung des Anschlusses
Punkt 1:
Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sind berechtigt, den Anschluss der Anlagen sowie die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtungen einschließlich der Messung von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen zu lassen.
Punkt 2:
Die Ausführung des Anschlusses und die übrigen für die Sicherheit des Netzes notwendigen Einrichtungen müssen den im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen des Netzbetreibers und § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2966) geändert worden ist, entsprechen."
Paragraph 8: Abnahme, Übertragung und Verteilung
Punkt 1:
Netzbetreiber sind vorbehaltlich des § 11 verpflichtet, den gesamten angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen.
Wie ist nun die Vorgehensweise? Zusammen mit dem Solarteur bzw. Installationsbetrieb wird ein Inbetriebnahmeprotokoll verfasst. In diesem Abnahmeprotokoll muss festgehalten sein, dass mit der Abnahme der Anlage durch den Solarteur (der eine Zulassung vom Netzbetreiber benötigt, also nicht jeder Elektriker darf das durchführen) alle Voraussetzungen für eine Einspeisung erfüllt sind. Wichtig sind dann noch das Datum, evtl. der Zählerstand und natürlich die Unterschrift des Installateurs sowie des Anlagenbetreibers. Hüten sollte man sich vor falschen Angaben. So kursieren immer wieder Beiträge über Anlagen, die nur mit einem Teil der Gesamtleistung oder ganz extrem nur mit einem Modul pro forma als Komplettanlage abgenommen wurden, nur zu dem Zweck, sich die Einspeisevergütung noch zu sichern. Diese Vorgehensweise kann böse ins Auge gehen, es handelt sich ja schlichtweg um Betrug!
Hat der Netzbetreiber im nächsten Frühjahr wieder mehr Kapazitäten frei, kann er zu diesem Zeitpunkt immer noch vorbeikommen, um die Anlage abzunehmen und zu kontrollieren, ob die Angaben des Inbetriebnahmeprotokolls korrekt sind.
Übrigens: Die Anlage High-Light wurde von einem von der EnBW zugelassenen Elektriker abgenommen und sofort in Betrieb gesetzt. Ein Techniker von der EnBW wollte und hat die Anlage nie gesehen oder einer Überprüfung unterzogen!
www.photovoltaik-web.de darf sich über 100.000 Besucher freuen!
Und noch ein Grund zum Feiern: Nach einem Jahr Online ist heute, am 04.12.2009 der 100.000ste Besucher auf die Seite gekommen. Vielen Dank an alle Interessierten, die so zahlreich meine Website besucht haben! Das spornt an, auch weiterhin soviel Energie hineinzustecken.
Zweiter Geburtstag der Anlage High-Light
Heute, am 28.11.2009 ist meine Photovoltaikanlage "High-Light" genau zwei Jahre in Betrieb. Ganz kurz zu den Erfahrungen während dieser Zeit:
Nur Positives! Es gab keine Ausfälle oder Defekte, also keinerlei Ärger mit der Anlage. Ganz im Gegenteil, die Zahlen sind schon beeindruckend:
Gesamtertrag: 24.488,71 kWh, das macht bei 10,08 kWp installierter Leistung 2.430 kWh/kWp in zwei Jahren bzw. 1.215 kWh/kWp pro Jahr. Damit befindet sich die Anlage zur Freude des Besitzers auch dieses Jahr unter den Top-Ten der stationären PV-Anlagen bei Sonnenertrag. Vermiedene CO2-Emissionen: Insgesamt 17 Tonnen!
Schnee!! - Aus dem Tagebuch einer Photovoltaikanlage auf knapp 1.000 Höhenmetern
Vor etwas mehr als einer Woche noch 27°C und heute, am 17.10.2009 schneit es ohne Unterbrechung bei Temperaturen knapp oberhalb des Gefrierpunktes. Was sagt die PV-Anlage dazu? Nichts! Sie verhält sich still und gibt keinen Mucks von sich! Nur der Solarlog meldet brav per E-Mail: "Ausfallmeldung Wechselrichter vom 17.10.09 - 09:25:00":
WR2 'SB 4200 TL' (Seriennr. 1100.....) ist offline, evtl. ausgefallen! Unbedingt prüfen!
Die Meldung erhalte ich, weil ich liegen bleibenden Schnee erst ab 01.11.09 eingeplant habe, ab diesem Zeitpunkt kommt die Meldung nicht mehr. Aber wie jedes Jahr hält sich das Wetter einfach nicht an meine getätigten Voreinstellungen. Nach fast zwei Jahren in Betrieb hat sich der Betreiber inzwischen an diesen Zustand gewöhnen können und sieht dem gelassen entgegen. Anders wird es wohl allen Betreibern gehen, die das erste Mal Schnee auf ihrer Anlage haben. Man wird unruhig, wie viel wird das an Ertrag kosten, muss ich vielleicht sogar tätig werden, um den Schnee von den Modulen zu holen?
Aber zur Beruhigung ein paar Zahlen: Im Zeitraum von Anfang November bis Ende Februar sind die erwarteten Erträge mit nur ca. 17% des Jahresertrages relativ gering. Immerhin reden wir hier von einem Zeitraum von 1/3 des gesamten Jahres. Der erwartete Ertrag in dieser Zeit beträgt aber lediglich 1/6 des gesamten Jahresertrages. Bei Schneefall und trübem Wetter also kein Grund zur Panik, das ist alles in der Ertragsprognose für die Anlage enthalten. Nur wenn Schnee die Module bedeckt und der Wetterbericht für die nächsten Tage strahlenden Sonnenschein bei Minustemperaturen angesagt hat, lohnt es sich Gedanken über die Entfernung des ungeliebten, festen und weißen Niederschlags aus Eiskristallen zu machen. Wie man hier vorgehen kann und was dabei zu beachten ist habe ich unter dem Punkt
Schnee - Photovoltaik zusammengefasst.
Rentable Photovoltaikanlagen auf einem Ostdach und / oder Westdach?
Es ist einfach unglaublich! Die Preise für Solaranlagen sind im freien Fall! Inzwischen sind kWp-Preise von 3.000,- Euro mit anständigen Komponenten, also keine No-Name-Chinaware, keine Seltenheit mehr. Jetzt eine Photovoltaikanlage installieren zu lassen ist trotz reduzierter Einspeisevergütung so lukrativ wie noch nie zuvor. Selbst kristalline Module sind im Preis soweit gefallen, dass der Unterschied zu Dünnschichtmodulen immer geringer wird. Was sind die Auswirkungen? Es fällt auf, dass immer mehr Besitzer von nicht optimal ausgerichteten Dachflächen sich Gedanken über die Beschaffung einer PV-Anlage machen. Man kommt wirklich ins Staunen, selbst Anlagen mit reiner West- und/oder Ostausrichtung sind zum Teil absolut rentabel. Vor etwas mehr als einem Jahr hat man im Photovoltaikforum (sehr gute!!!) 1. April-Scherze mit Photovoltaikanlagen auf Norddächern gemacht. Soweit sind wir noch nicht, es werden aber bereits Anlagen mit sehr geringer Dachneigung realisiert und viele sind bereits am Rechnen. Werden die Preise weiter fallen stehen plötzlich jede Menge weiterer Dachflächen zur Verfügung!
Fazit: Wer momentan ein einigermaßen schattenfreies Dach in Ost/Süd/Westausrichtung zur Verfügung hat, sollte anfangen zu rechnen! Das gilt natürlich hauptsächlich für Standorte im Süden, im Norden an der Küste und im Nordosten. Nie war es so rentabel wie heute! Also rauf mit den Photovoltaikmodulen auf die Dächer! Die Umwelt wird es danken!
Falsche Wechselrichterdimensionierung ?
Strahlend blauer Himmel, keine Wolke versperrt den Sonnenstrahlen ihren Weg zu den PV-Modulen, Photovoltaikherz, was begehrst du mehr?
Aber, ach du Schreck, der Wechselrichter bringt plötzlich Fehlermeldungen wie Mpp-Peak oder ähnliches und der oder die Wechselrichter gehen in die Begrenzung, heißt sie regeln herunter weil sie an ihrem Limit sind. Was ist da los?...... ....Vor allem im Frühjahr und im Spätherbst ist dieses Verhalten bei vielen Anlagen zu beobachten. Hat der Solarteur falsch geplant, hätte er den oder die Wechselrichter nicht größer auslegen müssen? Wenn dieses Verhalten nur an wenigen Tagen im Jahr vorkommt hat der Solarteur die Wechselrichter sogar optimal ausgelegt! Aber warum ist das so? Die Einspeiseleistung ist umso höher, je niedriger die Umgebungstemperatur ist. Also haben wir an einem kühlen, wolkenlosen, evtl. noch windigem Apriltag bei sagen wir 10°C optimale Bedingungen. Da Wechselrichter so ausgelegt werden, dass sie ein optimales Kosten-Leistungsverhältnis bringen sollen, kann das dann schon mal zuviel des Guten sein. An einem warmen Sommertag im Juli oder August bei 30°C bringen die Module ca. 10% weniger Leistung. Ausschlaggebend ist hierbei der Temperaturkoeffizient PMPP des Moduls, der in Prozent pro Kelvin (oder °C Temperaturunterschied) ausgedrückt wird. Bei den Aleo-Modulen der Anlage High-Light beträgt dieser z.B. 0,48%/K. Das würde bedeuten, dass bei einem Temperaturunterschied von 20°C die Anlage 0,48% x 20 Kelvin = 9,6% weniger Leistung bringt. (Ich gehe jetzt der Einfachheit halber von der Umgebungstemperatur aus, entscheidend ist letztendlich die Temperatur der Solarzellen)