Blitzschutz - Überspannungsschutz - Erdung |
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Der Blitz- und Überspannungsschutz sowie die Erdung einer Solarstromanlage ist ein äußerst heikles Thema. Selbst unter Fachleuten gibt es die unterschiedlichsten Meinungen, unter welchen Umständen ein Schutz notwendig beziehungsweise sinvoll ist und wann nicht. Woran liegt das? Ein Blitz außerhalb von Laborbedingungen ist "unberechenbar". Damit ist ein hundertprozentiger Schutz auch mit größtem Aufwand nicht möglich. Es gibt viele Empfehlungen seitens Herstellern von Modulen, Unterkonstruktionen und Wechselrichtern sowie von Verbänden, die aber tatsächlich nur Empfehlungen sind und daher nicht umgesetzt werden müssen. So lautet beispielsweise eine Empfehlung des VdS = Verband der Sachversicherer in der Richtlinie zur Schadensverhütung VdS 2010, dass Photovoltaikanlagen über 10 kWp mit einem Blitzschutzsystem der Blitzschutzklasse III ausgerüstet werden sollen. Da stellt sich jetzt der Laie die Frage: Ja was denn nun, muss ich oder muss ich nicht, soll ich oder soll ich nicht? Da von einem Auftraggeber einer Solaranlage, der sich mit der Materie nicht auskennt nicht erwartet werden kann, dass er selber entscheidet ob ein Blitz- und Überspannungsschutz notwendig ist, sind Planer, Errichter und Bauleiter als Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber bzw. den Bauherren über das Risiko eines Blitzschadens zu beraten und über die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen zu informieren. Sollte jetzt für die Planung eines Blitzschutzkonzeptes die Hilfe eines Spezialunternehmens in Anspruch genommen werden, so haben diese Firmen verständlicherweise ein großes Interesse, die benötigten (oder auch nicht benötigten) Sicherheitskomponenten und -einrichtungen an den Mann, sprich PV-Anlagenbetreiber zu bringen. Dennoch ist es vor allem bei größeren Projekten ratsam, eine Fachfirma in die Projektplanung mit einzubeziehen. Dies gilt besonders für Anlagen in einer exponierten Lage oder mit bereits auf dem Gebäude installierter Blitzschutzanlage. Falsch geplanter und/oder installierter Blitzschutz kann die Schadenshöhe im Falle eines Blitzeinschlages sogar erhöhen! Normen und Richtlinien zum Thema Blitz- und Überspannungsschutz bei Photovoltaikanlagen:
1. Abklären des VersicherungsschutzesMein erster Rat ist: Klären Sie unbedingt ab, ob in Ihrer Photovoltaikversicherung ein Blitz- und Überspannungsschutz gefordert wird oder nicht. Es gibt Versicherungen, bei denen explizit darauf hingewiesen wird, dass ein Blitz- oder Überspannungsschutz nicht Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist. Manche Versicherungen lassen sich den fehlenden Schutz mit einer etwas höheren Versicherungsprämie bezahlen. Ich habe das absichtlich als "Warnung" verfasst. Auch ein noch so guter Blitzschutz bedeutet nicht zwangsläufig, dass auf eine Versicherung verzichtet werden kann. Sollte also ein Schadensfall eintreten, ob mit oder ohne Blitz- und Überspannungsschutz, sind Sie so unter allen Umständen finanziell abgesichert. 2. Äußerer und innerer BlitzschutzBeim äußeren Blitzschutz handelt es sich um die außen an einem Gebäude sichtbar installierten Komponenten wie Fangstangen und Ableitungen. Diese sollen einen direkten Blitzschlag abfangen und ins Erdreich ableiten.Der innere Blitzschutz setzt sich aus Überspannungs- und Überstromableitern zusammen und befindet sich im Hausstromverteiler. Um bei einem Blitzschlag unkontrollierte Überspannungen zu vermeiden, wird die Anlage in den Potentialausgleich des Gebäudes integriert. 3. Äußerer Blitzschutz am Gebäude bereits vorhandenBesitzt das Gebäude, auf dem die Fotovoltaikanlage installiert werden soll bereits einen äußeren Blitzschutz? Dieser Blitzschutz ist beispielsweise bei öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Sporthallen vorgeschrieben. Falls ja, gibt es zwei Möglichkeiten: 3.1 Anlage innerhalb des bestehenden BlitzschutzbereichesDie PV-Anlage wird im Schutzbereich der bestehenden Blitzschutzanlage montiert. Dieser Schutzbereich besteht zum Beispiel aus langen, leitfähigen Stangen, die so platziert sind, dass ein Blitz immer zuerst hier einschlägt, anstatt in das zu schützende Objekt. Von dort aus wird der Blitz beziehungsweise der aus dem Blitz resultierende Blitzstrom um das zu schützende Objekt herum in das Erdreich abgeleitet.3.2 Anlage außerhalb des bestehenden Blitzschutzbereiches
Kann die PV-Anlage nicht vollständig in den bestehenden Schutzbereich montiert werden, so muss dieser entsprechend erweitert werden. Dies kann entweder durch Anbringung weiterer Stangen oder durch Verlängerung der vorhandenen Blitzfangstangen erfolgen.
Achtung!
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