Berechnung der Umsatzsteuer bei Eigenverbrauch:
Die Umsatzsteuerregelung für den eigen verbrauchten Solarstrom ist alles andere als leicht verständlich. Bevor ich diesen Artikel geschrieben habe, musste ich als Steuerlaie erst einmal lange Zeit recherchieren und rechnen bis mir der Kopf qualmte. Letztendlich habe ich es aber, denke ich zumindest, auf die Reihe gebracht. (Und das alles, obwohl ich selber keinen Anspruch auf Eigenverbrauch habe!)
- Der Photovoltaikanlagenbetreiber bekommt vom Netzbetreiber die Umsatzsteuer für den gesamten erzeugten Solarstrom auf der Bemessungsgrundlage von 0,3914 Euro/kWh (bis Juni 2010). Dabei spielt es keine Rolle, ob der Strom ins Netz eingespeist wurde oder selbst verbraucht wurde.
- Die Umsatzsteuer des selbst verbrauchten Solarstroms wird wiederum dem Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Bemessungsgrundlage hierfür sind 0,1639 Euro/kWh, also 19% davon = 0,0311 Euro/kWh. (0,3914 Euro/kWh für den eingespeisten Strom abzüglich 0,2276 Euro/kWh für den Ausgleich des Eigenverbrauchs)
Sie müssen sich jetzt nicht selber mit den ganzen Berechnungen herumschlagen, ich habe ein Exceltool entwickelt, welches Ihnen die komplizierten Berechnungen abnimmt, auch mit den aktuell gültigen Vergütungssätzen (zusätzlich auch gleich für das Jahr 2011). Dennoch ist es ratsam, sich die Beispielsrechnung genauer anzuschauen. In diesem Beitrag finden Sie das Excel-Tool:
Eigenverbrauch PV - Berechnung Eigenverbrauch
Beispielrechnung für Eigenverbrauch bis Ende Juni 2010
Versuchen wir es anhand einer Beispielrechnung für die Anlage High-Light. Die Anlage High-Light hat zwar keinen Anspruch auf Eigenverbrauch, da sie bereits Ende 2007 ans Netz ging, aber nehmen wir mal an, die Anlage wäre Anfang 2010 mit der Eigenverbrauchsregelung in Betrieb gegangen:- Angenommene Generatorleistung: 10 kWp
- Angenommene jährliche Stromerzeugung gesamt: 10.000 kWh
- Angenommener jährlicher Eigenverbrauch: 2.000 kWh
- Berechnung Eigenverbrauch (netto)
2.000 kWh x 0,2275 Euro/kWh = 455,- Euro
Dieser Betrag wird vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt - Berechnung Netzeinspeisung (netto)
8.000 kWh x 0,3914 Euro/kWh = 3.131,20 Euro
Dieser Betrag wird vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt - Berechnung der Umsatzsteuer
2.000 kWh + 8.000 kWh = 10.000 kWh
10.000 kWh x 0,3914 Euro/kWh x 19% = 743,66 Euro
Dieser Umsatzsteuerbetrag wird vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt - Gesamtabrechnung vom Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber
Nettovergütung aus 1.): 455,- Euro
Nettovergütung aus 2.): + 3.131,20
Umsatzsteuer aus 3.): + 743,66
Gesamtüberweisungsbetrag: 4.329,86 Euro - Rechnung über die Umsatzsteuer vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber:
2.000 kWh x 0,1639 Euro/kWh x 19% = 62,28 Euro
- Eigenverbrauch ist nur möglich, solange die PV-Anlage Strom generiert. Daher habe ich den Eigenverbrauch der Anlage High-Light nur auf 2.000 kWh/Jahr angesetzt, obwohl der Jahresstromverbrauch bei ca. 5.000 kWh liegt. Umso mehr Eigenstrom während der Einspeisephase verbraucht wird, umso höher wird natürlich der Eigenverbrauch. Je höher der Strompreis nach oben geht, desto mehr lohnt es sich, Strom fressende Tätigkeiten in sonnenreiche Tagesstunden zu verlegen. Wenn möglich also Wäsche waschen, trocknen, bügeln, etc. am Tage (aber auch nur wenn die Anlage entsprechend einspeist!) erledigen. Geht natürlich die Hausfrau oder der Hausmann am Tage seiner geregelten Arbeit nach, ist das nicht so einfach zu bewerkstelligen.
- Miete für Extra-Zähler in der Kalkulation berücksichtigen, falls kein eigener Zähler zum Einsatz kommt.
- Aufgepasst:
Es gibt Verbrauchsmengengestaffelte Strompreise. Wenn Sie Ihren Solarstrom selber verbrauchen, wird sich die Abnahmemenge von Ihrem Energieversorger entsprechend verringern und Sie müssen womöglich für den restlichen Strom aus dem Netz mehr bezahlen. Dies müssen Sie in Ihrer Kalkulation berücksichtigen. - Für Anlagen, die nach dem 01.07.2010 in Betrieb gehen, kann die Beispielrechnung mit den neuen Vergütungssätzen für den Eigenverbrauch übernommen werden. Sie müssen sich nur noch im Klaren darüber sein, ob Sie weniger oder mehr als 30% des erzeugten Solarstroms selber verwenden können