Seit dem Jahr 2009 kann der erzeugte Strom bei Anlagen bis 30 kWp (ab 01.07.2010: bis 500 kWp) teilweise oder vollständig zum Eigenverbrauch bzw. Selbstverbrauch verwendet werden. Der nicht eigen verbrauchte Solarstrom wird weiterhin zu dem normalen Vergütungssatz in das öffentliche Netz eingespeist. Selbst genutzter Strom muss dabei in unmittelbarer Nähe der Anlage selbst oder von Dritten (z.B. Mieter) verbraucht werden. 2009 haben nicht sehr viele Neu-Anlagenbetreiber von der Regelung Gebrauch gemacht. Der Grund ist relativ einfach zu erklären: Es hat sich nicht gelohnt. Erst ab einem Strombezugspreis von ca. 21,42 Ct/kWh inkl. MwSt beziehungsweise 18 Ct/kWh ohne MwSt ist man in die Pluszahlen gekommen. 2010 und 2011 sieht das schon vollkommen anders aus. Einerseits haben die Energieversorgungsunternehmen die Strompreise nicht unerheblich angehoben, andererseits wird es wirtschaftlich interessanter durch die neuen Vergütungssätze. Am besten Sie schauen sich nach einem Stromanbieter um, der regenerative Energien anbietet. Eine große Auswahl findet man z.B. auf der Seite oekostromanbieter.org 
Wie erwartet wurde die Selbstverbrauchregelung im EEG 2012 verlängert. Jetzt können Anlagen, die vor dem 01.01.2014 ans Netz gehen weiterhin die Eigenverbrauchsregelung anwenden. Zudem wird die Eigenverbrauchsregelung noch intensiver genutzt werden, weil Neuanlagen bis 30kWp ab 2012 nur noch eine Wechselrichterleistung von 70% der installierten Generatorleistung = Nennleistung der installierten Module aufweisen dürfen. Einzige Alternative dazu ist, die Anlage so zu konfigurieren, dass sie durch den Netzbetreiber bei bedarf abgeregelt werden kann. Diese 70% werden jedoch erst ab dem Verknüpfungspunkt zum Netz verlangt. Das bedeutet, dass die restlichen 30% für den Eigenverbrauch verwendet werden können bzw. sogar verwendet werden müssen, außer man verzichtet auf die Eigenverbrauchsvariante und montiert gleich einen kleinen Wechselrichter mit 70% Nennleistung der Modulleistung. Das Problem ist nur, was tun mit den 30%, wenn momentan kein Strom im haushalt benötigt wird? Hier wird der Lösungsweg wohl wieder in Richtung Speicher gehen. Momentan gibt es in dieser Richtung kaum Informationen. Die Wechselrichterhersteller werden bei diesem Thema aber bald Lösungen vorschlagen, davon gehe ich aus.
Im Jahr 2011 liegt die Einspeisevergütung bei 28,74 Cent/kWh für Anlagen bis 30 kWp, jede selbst verbrauchte kWh bis 30% Eigenverbrauch wird mit 12,36 Ct vergütet. Ab welchem Strombezugspreis rentiert sich also im Jahr 2011 die Eigenverbrauchsregelung?Die Beispielberechnung selbst verbrauchter Strom sieht folgendermaßen aus:
- Vergütung pro eingespeister kWh: 28,74 Cent
- Vergütung pro selbst verbrauchter kWh: 12,36 Cent
- Die Differenz beträgt 0,1638 Euro
- Auf diese Differenz kommen noch 19% MwSt: 0,1638 € +19 % = 0,195 Euro
Der Eigenverbrauch wird zudem umso lukrativer, je mehr der normale Bezugspreis für Strom ansteigen wird. Denn die 12,36 Ct/kWh für den Eigenverbrauch sind für 20 Jahre plus dem Inbetriebnahmejahr garantiert. Die Differenz von 16,38 Cent/kWh ist übrigens im EEG festgeschrieben und bleibt immer gleich. Daher ist es nicht relevant, wie stark die Vergütungssätze für die Netzeinspeisung gekürzt werden. Für den Eigenverbrauchsanteil über 30% beträgt die Eigenverbrauchsvergütung im Jahr 2011 16,74 Cent/kWh für Anlagen bis 30 kWp. Umso höher also der Eigenverbrauch, desto eher lohnt es sich.
Bitte beachten:
Neben den vom Energieversorgungsunternehmen gezahlten Einspeisevergütungen (Normal- und Anrechnungstarif) ist für den privat verbrauchten Strom ein Entnahmenwert gewinnerhöhend zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass der geldwerte Vorteil, der sich aus der Eigenverbrauchsregelung ergibt versteuert werden muss.
Eine immer wieder gestellte Frage: Warum ändert sich der Mehrertrag durch Eigenverbrauch nicht, wenn die Vergütung für die Einspeisung reduziert wird?
Wer in meinem Exceltool die einzelnen Vergütungszeiträume vergleicht, wird schnell stutzig, weil beim Mehrertrag durch Eigenverbrauch keine Änderung ersichtlich ist. Das ist aber vollkommen korrekt. Die Eigenverbrauchsvergütung bleibt in Relation zur Einspeisevergütung immer gleich, die Differenz ist also konstant, unabhängig von der Höhe der Einspeisevergütung oder dem Prozentsatz der Reduzierung.
Eigenverbrauchsregelung für PV-Anlagen wird interessant! Warum der Selbstverbrauch von Solarstrom ab dem Jahr 2010 einen immer höheren Stellenwert einnimmt!
Die zusätzliche Reduzierung der Einspeisevergütung hat dazu geführt, dass Eigenverbrauch noch wichtiger für die Rentabilität wird! Die Vergütung für eigen verbrauchten Strom wurde nicht in dem Maße gekürzt, wie die Einspeisevergütung für die Stromeinspeisung ins Netz oder besser gesagt, sie ist gleichgeblieben und wird auch weiterhin gleich bleiben.
Angenommen, der Strompreis beträgt Netto 20 Ct. pro Kilowattstunde. Wenn der eigenverbrauchte Solarstromanteil bis zu 30% des jährlich erzeugten PV-Stroms beträgt, werden dem Anlagenbetreiber 3,6 Cent pro kWh gutgeschrieben. Können darüber hinaus mehr als 30% des erzeugten Solarstroms selbst verbraucht werden, wird für diesen Mehranteil insgesamt sogar 8 Cent pro kWh gutgeschrieben, wieder in Relation zu einem Netto-Strombezugspreis von 20 Cent. Die Anlagengröße war bis zum 01.07.2010 bei Beanspruchung des Eigenverbrauchs auf 30 kWp beschränkt. Diese Beschränkung wurde auf eine Anlagengröße von 500 kWp erhöht. Noch eine Anmerkung zu der Splittung: Dieser neue Passus bringt vor allem Betreibern von kleinen Anlagen (in Relation zum Stromverbrauch) Vorteile, da diese logischerweise die Grenze von 30% des Eigenverbrauchs eher überschreiten können. Ich halte das für äußerst positiv. Kleine Anlagen würden sich sonst kaum mehr rentieren. Erstens sind sie bereits in der Anschaffung pro installiertem kWp teurer. Zum zweiten sinken die Vergütungssätze inzwischen soweit, dass es sich der eine oder andere überlegt, ob es sich bei diesen relativ geringen Einnahmen überhaupt noch lohnt, eine PV-Anlage anzuschaffen (mal abgesehen von ökologischen Gesichtspunkten, hier ist es immer lohnenswert!). Man darf ja nicht vergessen, dass der Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Unternehmer ist, mit allen Pflichten, die damit zusammenhängen. Hier sei vor allem die steuerliche Seite betont, die mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden ist.
Informieren Sie sich über alle Neuigkeiten der Gesetzeslage und überprüfen Sie anhand einer Beispielrechnung sowie meinen Exceltools, ob sich die Eigenverbrauchsregelung auch in Ihrem Falle lohnt.
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Berechnung Eigenverbrauch - Eigenverbrauchsrechner
Berechnen Sie anhand meines Exceltools, ob sich bei Ihnen die Eigenverbrauchsregelung lohnt
Berechnung Eigenverbrauch
Berechnung Eigenverbrauchsanteil - Rechner zur Bestimmung des Eigenverbrauchanteils unter Berücksichtigung der eigenen Verbrauchsgewohnheiten
Der Eigenverbrauchsanteil hat durch die 30%-Grenze wesentlichen Einfluss auf die Rentabilität. Berechnen Sie anhand meines Exceltools den Eigenverbrauchsanteil Ihres Projektes.
Berechnung Eigenverbrauchsanteil
Umsatzsteuer - Berechnung bei Eigenverbrauch
Die Berechnung der Umsatzsteuer bei Eigenverbrauch ist hochkompliziert. Hier finden Sie Erklärungen zu dem Thema und eine Beispielrechnung.
Berechnung Umsatzsteuer
Eigenverbrauch - Anordnung der PV-Stromzähler
Ein ganz wichtiges Thema! Um den Eigenverbrauch korrekt abrechnen zu können, müssen die Zähler entsprechend angeordnet und konfiguriert sein.
PV-Stromzähler für den Eigenverbrauch von Solarstrom
EEG - Gesetzestexte - Links zu den Gesetzen für Volleinspeisung und Eigenverbrauch
Hier finden Sie Links zu den Gesetzestexten, sowohl für das EEG, wie auch zu den weiteren Ausführungen zum Thema Eigenverbrauch
EEG - Gesetzliche Grundlagen
Eigenverbrauch bei gemieteten oder gepachteten Dach
Ist der Eigenverbrauch auch bei gepachteten Dächern möglich? Was ist zu beachten?
Eigenverbrauch auf gemieteten oder gepachtetem Dach
Musteranlage PV mit Eigenverbrauch
Wie heißt es so schön: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Ich taufe das mal um in: Eine real existierende, gut dokumentierte Anlage mit Eigenverbrauch sagt mehr als tausend geschriebene Worte oder so ähnlich. Schauen Sie sich auf der Seite von Kai Fischer um.
Beispielanlage Eigenverbrauch