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Eigenverbrauch Solarstrom




Eigenverbrauchsregelung für PV-Anlagen wird interessant! Warum der Selbstverbrauch von Solarstrom mit dem Jahr 2010 und erst recht nach dem 01. Juli fast zu einem MUSS wird!

Die zusätzliche Reduzierung der Einspeisevergütung führt dazu, dass Eigenverbrauch noch wichtiger für die Rentabilität wird! Die Vergütung für eigen verbrauchten Strom wird nicht in dem Maße gekürzt, wie die Einspeisevergütung für die Stromeinspeisung ins Netz!
Angenommen, der Strompreis beträgt Netto 20 Ct. pro Kilowattstunde. Wenn der eigenverbrauchte Solarstromanteil bis zu 30% des jährlich erzeugten PV-Stroms beträgt, werden dem Anlagenbetreiber 3,6 Cent pro kWh gutgeschrieben. Können darüber hinaus mehr als 30% des erzeugten Solarstroms selbst verbraucht werden, wird für diesen Mehranteil insgesamt sogar 8 Cent pro kWh gutgeschrieben, wieder in Relation zu einem Netto-Strombezugspreis von 20 Cent. Die Anlagengröße war bis zum 01.07.2010 bei Beanspruchung des Eigenverbrauchs auf 30 kWp beschränkt. Diese Beschränkung wurde auf eine Anlagengröße von 500 kWp erhöht. Noch eine Anmerkung zu der Splittung: Dieser neue Passus bringt vor allem Betreibern von kleinen Anlagen Vorteile, da diese logischerweise locker über die Grenze von 30% des Eigenverbrauchs kommen. Ich halte das für äußerst positiv. Kleine Anlagen würden sich sonst kaum mehr rentieren. Erstens sind sie bereits in der Anschaffung pro installiertem kWp teurer. Zum zweiten sinken die Vergütungssätze inzwischen soweit, dass es sich der eine oder andere überlegt, ob es sich bei diesen relativ geringen Einnahmen überhaupt noch lohnt, eine PV-Anlage anzuschaffen (mal abgesehen von ökologischen Gesichtspunkten, hier ist es immer lohnenswert!). Man darf ja nicht vergessen, dass der Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Unternehmer ist, mit allen Pflichten, die damit zusammenhängen. Hier sei vor allem die steuerliche Seite betont, die mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden ist.
Informieren Sie sich über alle Neuigkeiten der Gesetzeslage und überprüfen Sie anhand einer Beispielrechnung, ob sich die Eigenverbrauchsregelung auch in Ihrem Falle lohnt.

Berechnung Eigenverbrauchsvergütung - Eigenverbrauchsrechner

Neu: Berechnen Sie anhand meiner Excelvorlage, ob sich bei Ihrer Anlage die Eigenverbrauchsregelung PV rentiert oder nicht. Auch die neue Regelung mit den neuen Vergütungssätzen ab dem 01.07.2010 ist bereits berücksichtigt. Zusätzlich ist auch noch die recht komplizierte Umsatzsteuerberechnung für den Eigenverbrauch beinhaltet. Die Beta-Testphase ist abgeschlossen.

History:
Version 1.50 beta: Jetzt stehen sowohl die Daten aus dem Jahr 2009 zur Verfügung (für Anlagenbetreiber, die sich nachträglich für die Eigenverbrauchsregelung interessieren) sowie die Daten für den Zeitraum Juli 2010 bis September 2010 und Oktober 2010 bis Dezember 2010.
Version 1.6 beta: Vergütungssätze Einspeisung und Eigenverbrauch ab 01.10.2010 korrigiert Version 2.0: Erklärung anhand einer Beispielrechnung hinzugefügt. Ansonsten keine Änderungen an den Werten oder Berechnungen.

Download: Berechnung Eigenverbrauch V2.0 www.photovoltaik-web.de.xls vom 19.08.2010

Sollten Sie weitere Vorschläge zur Optimierung haben oder Ihnen fallen Ungereimtheiten auf, wäre ich Ihnen weiterhin dankbar, wenn Sie mir das per E-Mail mitteilen könnten. Nur eine Bitte: Lesen Sie sich zuvor sorgfältig in das Thema ein!

Die neuen Vergütungssätze für den Eigenverbrauch im Überblick:

Vergütungssätze Eigenverbrauch:

Folgende unterschiedlichen Vergütungssätze gelten für den Eigenverbrauch von Solarstrom: (Achtung! Ab 07/2010 noch nicht umgesetzt! Alle Angaben ohne Gewähr!)

  bis 06-2010 ab 07-2010
anteilig bis
30% Eigen-
verbrauch
ab 07-2010
anteilig über
30% Eigen-
verbrauch
ab 10-2010
anteilig bis
30% Eigen-
verbrauch
ab 10-2010
anteilig über
30% Eigen-
verbrauch
bis einschl. 30 kWp: 22,76 ct 17,67 ct 22,05 ct 16,65 ct 21,03 ct
> 30 bis einschl. 100 kWp: - 16,01 ct 20,39 ct 15,04 ct 19,42 ct
> 100 bis einschl. 500 kWp: - 14,27 ct 18,65 ct 13,35 ct 17,73 ct

Seit dem Jahr 2009 kann der erzeugte Strom bei Anlagen bis 30 kWp (ab 01.07.2010: bis 500 kWp) teilweise oder vollständig zum Eigenverbrauch verwendet werden. Der nicht eigen verbrauchte Solarstrom wird weiterhin zu dem normalen Vergütungssatz in das öffentliche Netz eingespeist. Selbst genutzter Strom muss dabei in unmittelbarer Nähe der Anlage selbst oder von Dritten (z.B. Mieter) verbraucht werden. 2009 haben nicht sehr viele Neu-Anlagenbetreiber von der Regelung Gebrauch gemacht. Der Grund ist relativ einfach zu erklären: Es hat sich nicht gelohnt. Erst ab einem Strombezugspreis von ca. 21,42 Ct/kWh inkl. MwSt beziehungsweise 18 Ct/kWh ohne MwSt ist man in die Pluszahlen gekommen. 2010 sieht das schon vollkommen anders aus. Einerseits heben die Energieversorgungsunternehmen momentan die Strompreise nicht unerheblich an (Mein Anbieter zum 01.01.2010 um sagenhafte 12%, wie jedes Jahr bin ich aber bereits wieder dabei zu wechseln, siehe www.verivox.de-Preisvergleich), andererseits wird es wirtschaftlich interessanter durch die neuen Vergütungssätze.
Für 2010 liegt die Einspeisevergütung bei 0,3914 Euro/kWh, jede selbst verbrauchte kWh wird bis 01.07.2010 mit 22,76 Ct vergütet. Ab welchem Strombezugspreis rechnet sich also in diesem Jahr bis Ende Juni die Eigenverbrauchsregelung?
Die Berechnung selbst verbrauchter Strom sieht folgendermaßen aus:

  • Vergütung pro eingespeister kWh: 0,3914 Euro
  • Vergütung pro selbst verbrauchter kWh: 0,2276 Euro
  • Die Differenz beträgt 0,1638 Euro
  • Auf diese Differenz kommen noch 19% MwSt: 0,1638 € +19 % = 0,195 Euro
Ab einem Brutto-Strombezugspreis von 0,195 Euro/kWh wird es also interessant. Da dieser Bezugspreis bei vielen Anbietern bereits übertroffen wird, wird die Eigenverbrauchsregelung ab diesem Jahr eine ganz andere Dimension einnehmen.
Der Eigenverbrauch wird zudem umso lukrativer, je mehr der normale Bezugspreis für Strom ansteigen wird. Denn die 22,76 Ct/kWh für den Eigenverbrauch sind für 20 Jahre plus dem Inbetriebnahmejahr garantiert. Wichtig zu wissen ist, dass der Eigenverbrauch genauestens dokumentiert sein muss, nämlich indirekt durch den zusätzlichen Einbau eines Einspeisezähler für den ins Netz eingespeisten Solarstrom. Somit müssten drei Zähler zum Einsatz kommen:
  • Der normale Verbrauchszähler für den Strom aus dem Versorgungsnetz
  • Der Einspeisezähler für den ins Netz eingespeisten Solarstrom
  • Der Ertragszähler für den gesamten produzierten Solarstrom
Die ersten beiden Zähler können in einem Zweirichtungszähler zusammengefasst werden, und werden dann vom EVU gestellt. Das EVU hat die Hohheit über den Bezugszähler, und da er Bestandteil des Zweirichtungszählers (ZRZ) ist, kommt der ZRZ eben vom EVU.
Hier hat es auch eine nicht unwesentliche Änderung gegeben. Während bisher davon ausgegangen wurde, dass der zusätzliche Zähler ebenfalls im Zählerkasten untergebracht werden muss, wurde mit einer Ergänzung der "Technischen Anschlussbedingungen" Klarheit geschaffen: Ein beliebiger geeichter Zähler für den eigen verbrauchten Strom kann an jedem sinnvollen Ort im Gebäude platziert werden. Somit ist ein kostspieliger neuer Zählerkasten hinfällig. Zum Einsatz kann sogar ein Hutschienenzähler, der einen äußerst geringen Platzbedarf hat, kommen.
Die Ergänzung zur TAB 2007 (Ausgabe Oktober 2009) kann hier eingesehen werden: Ergänzung zur TAB 2007 Ausgabe Oktober 2009

Eine immer wieder gestellte Frage:
Wenn ich nur auf einer oder zwei Phasen einspeise, da ich nur einen oder zwei Wechselrichter habe, kann ich dann überhaupt den gesamten Eigenverbrauch nutzen? Die Frage ist berechtigt. Wenn beispielsweise nur auf Phase L1 eingespeist wird, aber gleichzeitig auf den Phasen L2 und L3 Strom im eigenen Haus verbraucht wird. Wie soll das funktionieren? Wichtig zu wissen ist, dass nur der gesamte Eigenverbrauch aller drei Phasen gerechnet wird, wenn ein so genannter Zweirichtungs-Drehstromzähler installiert ist. Dieser misst bei Einspeisung und Strombezug die Leistung auf allen drei Phasen. Der digitale Zweirichtungszähler ist so konzipiert, dass er den auf einer Phase eingespeisten Strom mit dem verbrauchten Strom der zwei anderen Phasen automatisch verrechnet. Aufpassen muss man, ob der Zähler auch wirklich so programmiert ist. Es soll schon Fälle gegeben haben, bei dem der Zähler die einzelnen Phasen nicht gegeneinander verrechnet hat, nur weil er falsch konfiguriert war.
Hier können Sie beispielsweise ein Prospekt eines solchen elektronischen (digitalen) Zweirichtungszählers als pdf-Dokument herunterladen: Multfunktions-Drehstromzähler

Umsatzsteuer:

Nachdem es bei Einführung der Eigenverbrauchsregelung noch Unklarheiten zur steuerlichen Behandlung gegeben hat, so dürfte seit Anfang April '09 Klarheit bestehen. Es wurde entschieden, dass die Umsatzsteuer sowohl für den eigen verbrauchten, wie auch für den ins Netz eingespeisten Solarstrom dem Netzbetreiber im Jahr 2010 zu einem Bemessungswert von 0,3914 Ct/kWh in Rechnung gestellt wird.
Die Umsatzsteuerregelung für den eigen verbrauchten Solarstrom ist alles andere als leicht verständlich. Bevor ich diesen Artikel geschrieben habe, musste ich als Steuerlaie erst einmal lange Zeit recherchieren und rechnen bis mir der Kopf qualmte. Letztendlich habe ich es aber, denke ich zumindest, auf die Reihe gebracht. (Und das alles, obwohl ich selber keinen Anspruch auf Eigenverbrauch habe!)
  • Der Photovoltaikanlagenbetreiber bekommt vom Netzbetreiber die Umsatzsteuer für den gesamten erzeugten Solarstrom auf der Bemessungsgrundlage von 0,3914 Euro/kWh (Jahr 2010). Dabei spielt es keine Rolle, ob der Strom ins Netz eingespeist wurde oder selbst verbraucht wurde.
  • Die Umsatzsteuer des selbst verbrauchten Solarstromes wird wiederum dem Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Bemessungsgrundlage hierfür sind 0,1639 Euro/kWh, also 19% davon = 0,0311 Euro/kWh. (0,3914 Euro/kWh für den eingespeisten Strom abzüglich 0,2276 Euro/kWh für den Ausgleich des Eigenverbrauchs)
Immer noch nicht klar? So ging es mir auch!

Beispielrechnung für Eigenverbrauch bis Ende Juni 2010

Versuchen wir es anhand einer Beispielrechnung für die Anlage High-Light. Die Anlage High-Light hat zwar keinen Anspruch auf Eigenverbrauch, da sie bereits Ende 2007 ans Netz ging, aber nehmen wir mal an, die Anlage würde 2010 mit der Eigenverbrauchsregelung in Betrieb gehen:
  • Angenommene Generatorleistung: 10 kWp
  • Angenommene jährliche Stromerzeugung gesamt: 10.000 kWh
  • Angenommener jährlicher Eigenverbrauch: 2.000 kWh
  1. Berechnung Eigenverbrauch (netto)
    2.000 kWh x 0,2275 Euro/kWh = 455,- Euro
    Dieser Betrag wird vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt
  2. Berechnung Netzeinspeisung (netto)
    8.000 kWh x 0,3914 Euro/kWh = 3.131,20 Euro
    Dieser Betrag wird vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt
  3. Berechnung der Umsatzsteuer
    2.000 kWh + 8.000 kWh = 10.000 kWh
    10.000 kWh x 0,3914 Euro/kWh x 19% = 743,66 Euro
    Dieser Umsatzsteuerbetrag wird vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt
  4. Gesamtabrechnung vom Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber
    Nettovergütung aus 1.): 455,- Euro
    Nettovergütung aus 2.): + 3.131,20
    Umsatzsteuer aus 3.): + 743,66
    Gesamtüberweisungsbetrag: 4.329,86 Euro
  5. Rechnung über die Umsatzsteuer vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber:
    2.000 kWh x 0,1639 Euro/kWh x 19% = 62,28 Euro
Was ist noch zu beachten?
  • Eigenverbrauch ist nur möglich, solange die PV-Anlage Strom generiert. Daher habe ich den Eigenverbrauch der Anlage High-Light nur auf 2.000 kWh/Jahr angesetzt, obwohl der Jahresstromverbrauch bei ca. 5.000 kWh liegt. Umso mehr Eigenstrom während der Einspeisephase verbraucht wird, umso höher wird natürlich der Eigenverbrauch. Je höher der Strompreis nach oben geht, desto mehr lohnt es sich, Strom fressende Tätigkeiten in sonnenreiche Tagesstunden zu verlegen. Wenn möglich also Wäsche waschen, trocknen, bügeln, etc. am Tage (aber auch nur wenn die Anlage entsprechend einspeist!) erledigen. Geht natürlich die Hausfrau oder der Hausmann am Tage seiner geregelten Arbeit nach, ist das nicht so einfach zu bewerkstelligen.
  • Miete für Extra-Zähler in der Kalkulation berücksichtigen, falls kein eigener Zähler zum Einsatz kommt.
  • Aufgepasst:
    Es gibt Verbrauchsmengengestaffelte Strompreise. Wenn Sie Ihren Solarstrom selber verbrauchen, wird sich die Abnahmemenge von Ihrem Energieversorger entsprechend verringern und Sie müssen womöglich für den restlichen Strom aus dem Netz mehr bezahlen. Dies müssen Sie in Ihrer Kalkulation berücksichtigen.
  • Für Anlagen, die ab dem 01.07.2010 in Betrieb gehen, kann die Beispielrechnung mit den neuen Vergütungssätzen für den Eigenverbrauch übernommen werden. Sie müssen sich nur noch im Klaren darüber sein, ob Sie weniger oder mehr als 30% des erzeugten Solarstroms selber verwenden können. Sollten Sie über 30% kommen, müssen Sie zwei Teilberechnungen mit den unterschiedlichen Vergütungssätzen vornehmen.

Praktisches Beispiel zum Eigenverbrauch einer Photovoltaikanlage

Das war jetzt sehr viel Theorie, da sind reale Zahlen doch sehr viel anschaulicher. Kai Fischer hat auf seiner Homepage sehr anschaulich und optisch sehr ansprechend den Eigenverbrauch sowie die Zählerinfrastruktur seiner Anlage dokumentiert. Links im Menü kommt man über den Button PV-Eigenverbrauch zu den Auswertungen: Beispielanlage Photovoltaik mit Eigenverbrauch
Er prognostiziert übrigens für sein Einfamilienhaus für das Jahr 2010 einen Gesamtstromverbrauch von 2.871 kWh. Davon bezieht er 1.664 kWh normal über seinen Stromversorger, den Rest von 1.207 kWh speist er mit seiner 9,43 kWp-Anlage über den Eigenverbrauch ein. Jetzt kommt der Knackpunkt: Hinter diesen Werten ermittelt er einen Anteil von 42% Eigenverbrauchsanteil am Gesamtstromverbrauch. Jetzt könnte man irrtümlicherweise davon ausgehen, dass es sich hierbei um den Eigenverbrauchsanteil handelt. Diesen laut EEG relevanten Eigenverbrauchsanteil berechnet er in der zweiten Zeile. Der tatsächliche Eigenverbrauchsanteil beträgt somit lediglich 13,3%.
Wie man sieht, wäre die 30%-Hürde noch in extrem weiter Ferne. In diesem Beispiel zwar uninteressant, da die Anlage bereits 2009 installiert wurde. Kai Fischer kommt dann völlig korrekt zu der Schlußfolgerung, dass zum Erreichen der "magischen" 30%-Grenze die Anlage wesentlich kleiner ausfallen müsste, nämlich ca. 3 kWp. Selbst dann würde sich die erhöhte Eigenverbrauchsvergütung nicht bemerkbar machen, da diese ja erst anteilig ab 30% gezahlt wird.

Was lernt man also daraus?

  • Je geringer die Anlagengröße im Verhältnis zum Stromverbrauch, desto eher kann die 30%-Schwelle überschritten werden
  • Je geringer der eigene Stromverbrauch (und der ist in diesem Beispiel meiner Meinung nach sehr gering für ein Einfamilienhaus), desto schwieriger ist es, über die 30% zu kommen
  • Ohne weitere Investitionen in Speichermedien oder einer extremen Umstellung der Verbrauchsgewohnheiten oder Einsatz von Zeitschaltuhren etc. ist es bei dieser Anlagenkonstellation kaum möglich, die 30%-Schwelle zu erreichen, geschweige denn soweit zu überschreiten, dass sich der erhöhte Eigenverbrauchssatz merklich auswirkt.

Sehr interessant sind übrigens auch die Ausführungen und Statistiken zum "Energie-Plus Haus" auf derselben Seite.

 

Das grosse PV-Quiz

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