Neu: Geplante zusätzliche Reduzierung der Einspeisevergütung führt dazu, dass Eigenverbrauch noch wichtiger für die Rentabilität wird! Die Vergütung für eigenverbrauchten Strom soll nämlich nicht gekürzt werden! Geplant ist zusätzlich, dass der Eigenverbrauch auch für Anlagen größer 30 kWp, nämlich bis zu einer Anlagengröße von 1.000 kWp genutzt werden kann. Informieren Sie sich über alle Neuigkeiten der Gesetzeslage und überprüfen Sie anhand einer Beispielrechnung, ob sich die Eigenverbrauchsregelung auch in Ihrem Falle lohnt.
Seit dem Jahr 2009 kann der erzeugte Strom bei Anlagen bis 30 kWp (geplant ab 01.06.2010: bis 1.000 kWp) teilweise oder vollständig zum
Eigenverbrauch verwendet werden. Der nicht eigenverbrauchte Solarstrom wird weiterhin zu dem normalen
Vergütungssatz in das öffentliche Netz eingespeist. Selbst genutzter Strom muss dabei in unmittelbarer Nähe der Anlage selbst oder von Dritten (z.B. Mieter) verbraucht werden. 2009 haben nicht sehr viele Neu-Anlagenbetreiber von der Regelung Gebrauch gemacht. Der Grund ist relativ einfach zu erklären: Es hat sich nicht gelohnt. Erst ab einem Strombezugspreis von ca. 21,42 Ct/kWh (inkl. MWst) ist man in die Pluszahlen gekommen. 2010 sieht das schon vollkommen anders aus. Einerseits heben die Energieversorgungsunternehmen momentan die Strompreise nicht unerheblich an (Mein Anbieter zum 01.01.2010 um sagenhafte 12%, wie jedes Jahr bin ich aber bereits wieder dabei zu wechseln, siehe www.verivox.de-Preisvergleich), andererseits wird es wirtschaftlich interessanter durch die neuen Vergütungssätze.
Für 2010 liegt die Einspeisevergütung bei 0,3914 Euro/kWh, jede selbstverbrauchte kWh wird mit 22,76 Ct vergütet. Ab welchem Strombezugspreis rechnet sich also in diesem Jahr die
Eigenverbrauchsregelung?
Die Berechnung selbstverbrauchter Strom sieht folgendermaßen aus:
- Vergütung pro eingespeister kWh: 0,3914 Euro
- Vergütung pro selbstverbrauchter kWh: 0,2276 Euro
- Die Differenz beträgt 0,1638 Euro
- Auf diese Differenz kommen noch 19% MWst: 0,1638 € +19 % = 0,195 Euro
Ab einem Brutto-Strombezugspreis von 0,195 Euro/kWh wird es also interessant. Da dieser Bezugspreis bei vielen Anbietern bereits übertroffen wird, wird die Eigenverbrauchsregelung ab diesem Jahr eine ganz andere Dimension einnehmen.
Der Eigenverbrauch wird zudem umso lukrativer, je mehr der normale Bezugspreis für Strom ansteigen wird. Denn die 22,76 Ct/kWh für den Eigenverbrauch sind für 20 Jahre plus dem Inbetriebnahmejahr garantiert. Wichtig zu wissen ist, dass der Eigenverbrauch genauestens dokumentiert sein muss, nämlich durch den zusätzlichen Einbau eines Eigenverbrauchszählers. Somit müssten drei Zähler zum Einsatz kommen:
- Der normale Verbrauchszähler für den Strom aus dem Versorgungsnetz
- Der Einspeisezähler für den eingespeisten Solarstrom
- Der Verbrauchszähler für den eigengenutzten Solarstrom
Hier hat es auch eine nicht unwesentliche Änderung gegeben. Während bisher davon ausgegangen wurde, dass der zusätzliche Zähler ebenfalls im Zählerkasten untergebracht werden muss, wurde mit einer Ergänzung der "Technischen Anschlussbedingungen" Klarheit geschaffen: Ein beliebiger geeichter Zähler für den eigenverbrauchten Strom kann an jedem sinnvollen Ort im Gebäude platziert werden. Somit ist ein kostspieliger neuer Zählerkasten hinfällig. Zum Einsatz kann sogar ein Hutschienenzähler, der einen äußerst geringen Platzbedarf hat, kommen.
Die Ergänzung zur TAB 2007 (Ausgabe Oktober 2009) kann hier eingesehen werden:
Ergänzung zur TAB 2007 Ausgabe Oktober 2009
Umsatzsteuer:
Nachdem es bei Einführung der Eigenverbrauchsregelung noch Unklarheiten zur steuerlichen Behandlung gegeben hat, so dürfte seit Anfang April '09 Klarheit bestehen. Es wurde entschieden, dass die Umsatzsteuer sowohl für den eigenverbrauchten, wie auch für den ins Netz eingespeisten Solarstrom dem Netzbetreiber im Jahr 2010 zu einem Bemessungswert von 0,3914 Ct/kWh in Rechnung gestellt wird.
Die Umsatzsteuerregelung für den eigenverbrauchten Solarstrom ist alles andere als leicht verständlich. Bevor ich diesen Artikel geschrieben habe, musste ich als Steuerlaie erst einmal lange Zeit recherchieren und rechnen bis mir der Kopf qualmte. Letztendlich habe ich es aber, denke ich zumindest, auf die Reihe gebracht. (Und das alles, obwohl ich selber keinen Anspruch auf Eigenverbrauch habe!)
- Der Photovoltaikanlagenbetreiber bekommt vom Netzbetreiber die Umsatzsteuer für den gesamten erzeugten Solarstrom auf der Bemessungsgrundlage von 0,3914 Euro/kWh (Jahr 2010). Dabei spielt es keine Rolle, ob der Strom ins Netz eingespeist wurde oder selbst verbraucht wurde.
- Die Umsatzsteuer des selbst verbrauchten Solarstromes wird widerum dem Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Bemessungsgrundlage hierfür sind 0,1639 Euro/kWh, also 19% davon = 0,0311 Euro/kWh. (0,3914 Euro/kWh für den eingespeisten Strom abzüglich 0,2276 Euro/kWh für den Ausgleich des Eigenverbrauchs)
Immer noch nicht klar? So ging es mir auch!
Beispielrechnung
Versuchen wir es anhand einer Beispielrechnung für die Anlage High-Light. Die Anlage High-Light hat zwar keinen Anspruch auf Eigenverbrauch, da sie bereits Ende 2007 ans Netz ging, aber nehmen wir mal an, die Anlage würde 2010 mit der Eigenverbrauchsregelung in Betrieb gehen:
- Angenommene Generatorleistung: 10 kWp
- Angenommene jährliche Stromerzeugung gesamt: 10.000 kWh
- Angenommener jährlicher Eigenverbrauch: 2.000 kWh
- Berechnung Eigenverbrauch (netto)
2.000 kWh x 0,2275 Euro/kWh = 455,- Euro
Dieser Betrag wird vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt
- Berechnung Netzeinspeisung (netto)
8.000 kWh x 0,3914 Euro/kWh = 3.131,20 Euro
Dieser Betrag wird vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt
- Berechnung der Umsatzsteuer
2.000 kWh + 8.000 kWh = 10.000 kWh
10.000 kWh x 0,3914 Euro/kWh x 19% = 743,66 Euro
Dieser Umsatzsteuerbetrag wird vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt
- Gesamtabrechnung vom Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber
Nettovergütung aus 1.): 455,- Euro
Nettovergütung aus 2.): + 3.131,20
Umsatzsteuer aus 3.): + 743,66
Gesamtüberweisungsbetrag: 4.329,86 Euro
- Rechnung über die Umsatzsteuer vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber:
2.000 kWh x 0,1639 Euro/kWh x 19% = 62,28 Euro
Was ist noch zu beachten?
- Eigenverbrauch ist nur möglich, solange die PV-Anlage Strom generiert. Daher habe ich den Eigenverbrauch der Anlage High-Light nur auf 2.000 kWh/Jahr angesetzt, obwohl der Jahresstromverbrauch bei ca. 5.000 kWh liegt. Umso mehr Eigenstrom während der Einspeisephase verbraucht wird, umso höher wird natürlich der Eigenverbrauch. Je höher der Strompreis nach oben geht, desto mehr lohnt es sich, stromfressende Tätigkeiten in sonnenreiche Tagesstunden zu verlegen. Wenn möglich also Wäsche waschen, trocknen, bügeln, etc. am Tage (aber auch nur wenn die Anlage entsprechend einspeist!) erledigen. Geht natürlich die Hausfrau oder der Hausmann am Tage seiner geregelten Arbeit nach, ist das nicht so einfach zu bewerkstelligen.
- Miete für Extra-Zähler in der Kalkulation berücksichtigen, falls kein eigener Zähler zum Einatz kommt.
- Aufgepasst:
Es gibt Verbrauchsmengengestaffelte Strompreise. Wenn Sie Ihren Solarstrom selber verbrauchen, wird sich die Abnahmemenge von Ihrem Energieversorger entsprechend verringern und Sie müssen womöglich für den restlichen Strom aus dem Netz mehr bezahlen. Dies müssen Sie in Ihrer Kalkulation berücksichtigen.