Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Können Mieter / Vermieter eines Daches Eigenverbrauch nutzen?

Die Eigenverbrauchsregelung macht auch vor einem Pachtdach oder Mietdach nicht halt. Im Gegenteil, oft handelt es sich um größere Dachflächen, die sich entweder auf Gewerbebauten oder öffentlichen Gebäuden befinden. Gerade bei solchen Projekten ist die Überlegung, ob Anspruch auf die Eigenverbrauchsvergütung besteht naheliegend. Folgende Fragen sollten vor der Umsetzung geklärt werden.
Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
Christian Märtel für www.photovoltaik-web.de verfasst.
Photovoltaik Eigenen Strom produzieren Eigenverbrauch bei Mietdächern

Kann man als Pächter oder Mieter von der Eigenverbrauchsregelung Gebrauch machen, indem man den erzeugten Strom ganz oder teilweise an den Verpächter liefert?

Eindeutige Antwort: Ja! Voraussetzungen:

  • Die Anlagenleistung darf 500 kWp nicht überschreiten
  • Der Strom muss in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage verbraucht werden
  • Die Anlage muss vor dem 01.01.2014 in Betrieb genommen werden

Gibt es Auflagen seitens des Netzbetreibers?

Der Netzbetreiber kann auf einer korrekten Zählerinfrastruktur bestehen. Eine eindeutige Abrechnung muss gewährleistet sein. Der Nachweis des Eigenverbrauchs muss geführt werden.

Kann ich den durch die PV-Anlage erzeugten Strom einfach so verkaufen und welchen Preis bekomme ich dafür?

  • Ja, der Preis ist frei verhandelbar zwischen Verkäufer, also dem Anlagenbetreiber und dem Abnehmer, also dem Verpächter bzw. Dritte, die in dem Gebäude Strom verbrauchen.
  • Der Preis wird sich am Wettbewerb orientieren. Wenn der normale Strompreis mit den Jahren ansteigt, wird die Sache sowohl für den Verkäufer wie evtl. auch den Abnehmer immer lukrativer.
  • Es ist auch denkbar, den für den generierten und verbrauchten Solarstrom zu bezahlenden Strompreis mit den Pachtzahlungen zu verrechnen.

Wie sieht es mit der Umsatz- und Einkommenssteuer aus?

Einkommensteuer wird fällig aus den Einnahmen aus dem Stromverkauf. Die Umsatzsteuer wird dem Stromabnehmer auf die Rechnung gesetzt und an das Finanzamt abgeführt.