Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Ist Ihre PV-Anlage von der 50,2 Hertz Umrüstaktion betroffen?

Welche PV-Anlagen sind von der Umrüstaktion im Zusammenhang mit der 50,2 Hertz-Problematik betroffen und welcher Zeitrahmen wurde für die Umsetzung vorgesehen? Es ist das erste Mal, dass der Bestandsschutz nicht greift, sondern dass nachträglich Änderungen an einer bestehenden Photovoltaikanlage vorgenommen werden müssen. Es betrifft sogar Anlagenbetreiber, die bereits im Jahr 2001 eine Anlage realisiert haben.
Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
Christian Märtel für www.photovoltaik-web.de verfasst.
Photovoltaik PV-Anlagen im laufenden Betrieb 50,2 Hertz: betroffene Anlagen

PV-Anlagen, die aufgrund der 50,2 Hz-Problematik umgerüstet werden müssen:

  • Solarstromanlagen, die am Niederspannungsnetz angeschlossen sind mit einer Leistung zwischen 10 und 100 kWp und die zwischen dem 31.08.2005 und dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden.
  • Solarstromanlagen mit mehr als 100 kWp, die zwischen dem 30.04.2001 und dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden.
  • Alle Solarstromanlagen am Mittelspannungsnetz ab einer Leistung von 30 kWp, die zwischen dem 30.04.2001 und 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden.

Eine Sonderstellung können Anlagen betreffen, die seit April 2011 in Betrieb genommen wurden. Seit diesem Zeitpunkt gibt es nämlich eine freiwillige Übergangsregelung, an der auch viele Wechselrichterhersteller teilgenommen haben. Sollte Ihre PV-Anlage mit einem oder mehreren solcher Wechselrichtern bestückt sein, so ist eine Nachrüstung verständlicherweise nicht notwendig.

Start und Dauer der Umrüstung

Die ersten Anlagenbetreiber sollten voraussichtlich im September 2012 angeschrieben werden. Vorrangig sollten zuerst große Anlagen umgestellt werden, was ja auch sinnvoll ist. Die ganze Umrüstaktion soll bis Ende 2014 abgeschlossen sein. Wundern oder freuen Sie sich also nicht, wenn Sie in nächster Zeit vorerst keine Information erhalten.

Die geplanten Fristen für die Umrüstung sind nach Anlagengröße gestaffelt:

  • Anlagen größer 100 kWp bis zum 31.08.2013
  • Anlagen 30-100 kWp bis zum 31.05.2014
  • Anlagen größer 10-30 kWp bis zum 31.12.2014

Im nächsten Beitrag erfahren Sie, wie die Umrüstaktion organisiert wird.