Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Wie ist die Kostenübernahme bei der Nachrüstung geregelt?

Schon lange wurde darüber diskutiert: Kann und darf es sein, dass die PV-Anlagenbetreiber tatsächlich rückwirkend für die Kosten der Umrüstaktion aufkommen müssen?
Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
Christian Märtel für www.photovoltaik-web.de verfasst.
Photovoltaik PV-Anlagen im laufenden Betrieb 50,2 Hertz: Wer trägt die Kosten?

Die Entscheidung ist zum Teil richtig: Die Kosten für die Nachrüstung werden laut der Systemstabilitätsverordnung zur Hälfte auf die Netzentgelte und zur Hälfte auf die EEG-Umlage umgelegt. Somit ist die Aktion für den PV-Anlagenbetreiber kostenlos. Eigentlich hätten die Verteilnetzbetreiber sämtliche Kosten übernehmen müssen, sie waren letztendlich schuld an der 50,2 Hz-Regelung. Für den Stromkunden ist es aber letztendlich egal, er muss für beides bezahlen.

Die Kostenübernahme der Umrüstung der Wechselrichter gilt aber nur, wenn ein vom Verteilnetzbetreiber beauftragter Fachbetrieb die Umrüstung durchführt. Sollte ein anderer Dienstleister wie beispielsweise der eigene Solarteur, der die Anlage montiert hat gewählt werden, müssen die eventuell anfallenden Mehrkosten selbst bezahlt werden.

Wieviel kostet eine Umrüstaktion?

Es wird für eine kleine PV-Anlage mit einer Leistung von 10 kWp mit Kosten von etwa 200 bis 300 Euro gerechnet. Das ist natürlich abhängig vom Wechselrichter und dem Aufwand, der für die Umrüstung notwendig ist. Klar, je größer die Anlage, je mehr Wechselrichter umgestellt werden müssen, desto mehr Kosten fallen an.

Für das Umkonfigurieren aller Solaranlagen wird mit Gesamtkosten von 170 Millionen Euro gerechnet. Dann kommen noch die administrativen Kosten der Verteilnetzbetreiber obendrauf. Diese belaufen sich auf ca. 20 Millionen Euro. Damit steigen die Netzentgelte über den Zeitraum von drei Jahren um durchschnittlich 0,0065 Cent pro kWh und die EEG-Umlage um 0,008 Cent pro kWh.