Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Netzbetreiber beklagen geringe Meldequoten

Am 17.12.2012 hat sich der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft mit einer Pressemitteilung über die schleppende Beteiligung der Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen an der Nachrüstaktion beklagt.
Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
Christian Märtel für www.photovoltaik-web.de verfasst.
Photovoltaik PV-Anlagen im laufenden Betrieb 50,2 Hertz: bisherige Bilanz

Netzbetreiber in Sorge wegen geringer Meldequoten:

  • Nachrüstung von 300.000 Solaranlagen beginnt
  • Anlagenbetreiber müssen keine Kosten tragen, sind aber zur Mitwirkung gesetzlich verpflichtet
  • Viele Besitzer lassen die gesetzlichen Fristen verstreichen
  • Nachrüstung ist wichtig für die Systemstabilität.

Die schleppende Beteiligung der Betreiber von Photovoltaik-Anlagen an der gesetzlichen vorgeschriebenen Nachrüstung bereitet den deutschen Netzbetreibern Sorge. Je nach Region haben teilweise bis zur Hälfte der Anlagenbetreiber bereits die gesetzlichen Fristen zur Meldung ihrer Anlagen verstreichen lassen. Die Netzbetreiber sind in solchen Fällen gesetzlich verpflichtet, die Einspeisevergütung bis zur Übersendung der vollständig und korrekt ausgefüllten Fragebögen einzustellen. In vielen Netzgebieten laufen Nachfassaktionen.

Viele Betreiber von Solaranlagen haben in den vergangenen Wochen Post von ihrem Netzbetreiber erhalten. Über 300.000 Photovoltaik-Anlagen müssen in den kommenden zwei Jahren nachgerüstet werden. Hintergrund ist ihre stark schwankende Einspeisung ins Stromnetz, die zu Problemen bei der Systemstabilität führen kann. Seit 2005 ist vorgeschrieben, dass sich PV-Anlagen bei einer bestimmten Frequenz automatisch abschalten. Da dies bei vielen Anlagen oftmals zeitgleich geschieht, könnte es aber zu Ausfällen im Stromnetz kommen. Deshalb wird nun eine flächendeckende Nachrüstung der Wechselrichter gesetzliche Pflicht, damit sich diese in Zukunft in einem gestuften Prozess vom Netz trennen. Kleine Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung, wie sie sich auf vielen privaten Hausdächern befinden, sind von der Aktion nicht betroffen. Auch neue Anlagen ab April 2011 sind bereits auf dem neuesten Stand und brauchen keine Nachrüstung.

Alle anderen Betreiber müssen für die Umsetzung zwar nicht selbst aktiv werden. Sie müssen aber den Fragebogen ihres Netzbetreibers ausgefüllt innerhalb von vier Wochen zurücksenden. "Unsere Unternehmen haben keinen Spielraum, sie müssen letztlich die Einspeisevergütung vorläufig einstellen, wenn die Betreiber nicht antworten", sagt die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, Hildegard Müller. "Jeder Anlagenbetreiber sollte sich klar machen, dass er eine wichtige Mitverantwortung für die Systemstabilität hat. Wir appellieren deshalb an alle Anlagenbetreiber, im Interesse der Allgemeinheit und im eigenen Interesse die Fragebögen rasch zurück zu senden", so Müller.

Quelle: BDEW

Daraufhin wurde im Photovoltaikforum eine Blitzumfrage gestartet. Ergebnis dieser Umfrage: ca. 50% der Netzbetreiber hat noch gar keine Fragebögen verschickt. Auf der einen Seite wird also beklagt, dass Anlagenbetreiber nicht auf die Meldepflicht reagieren, auf der anderen Seite verstreicht viel ungenützte Zeit, weil die PV-Anlagenbetreiber, auch die mit großen Anlagen, gar nicht angeschrieben werden. Das Argument der Mitverantwortung der Anlagenbetreiber an der Systemstabilität ist korrekt, dann muss sich aber der BDEW auch an die eigene Nase fassen und dafür sorgen, dass die Umrüstaktion schnell über die Bühne geht.