Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Wann besteht Anspruch auf Eigenverbrauch?

Welche Aussage ist richtig? Die Eigenverbrauchsregelung für durch PV-Anlagen generierten Solarstrom...<ul> <li>kann für Anlagen ab dem Jahr 2006 in Anspruch genommen werden.</li>&nbsp; <li>berechnet sich aus dem eingespeisten Solarstrom abzüglich des gesamten im Hause verbrauchten Stroms.</li>&nbsp; <li>kann jederzeit rückwirkend für Anlagen, die ab dem Jahr 2009 in Betrieb genommen wurden genutzt werden.</li>&nbsp; <li>kann generell nur bis zu einer Anlagengröße von max. 30 kWp in Anspruch genommen werden.</li> </ul>
Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
Christian Märtel für www.photovoltaik-web.de verfasst.

Ergebnis

Folgende Antwort ist die richtige: "Die Eigenverbrauchsregelung für durch PV-Anlagen generierten Solarstrom kann jederzeit rückwirkend für Anlagen, die ab dem Jahr 2009 in Betrieb genommen wurden genutzt werden."

Die Eigenverbrauchsregelung für Photovoltaikanlagen wurde im Jahr 2009 eingeführt. Anlagen, die vorher ans Netz gegangen sind, können diese Regelung nicht rückwirkend beanspruchen. Anders ist es jedoch bei Anlagen, die ab dem 01.01.2009 errichtet wurden. Für diese Anlagen kann jederzeit im Zeitraum des Jahres der Errichtung plus weiterer 20 Jahre auch rückwirkend die Eigenverbrauchsregelung in Anspruch genommen werden. Dabei gelten dann immer die Vergütungssätze, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage gültig waren.

Falsch ist also die Antwort, dass die Eigenverbrauchsregelung bereits ab dem Jahr 2006 in Anspruch genommen werden kann. Ebenso nicht korrekt ist, dass die Eigenverbrauchsregelung generell nur bis zu einer Anlagengröße von 30 kWp in Anspruch genommen werden kann. Rückwirkend gilt, dass seit dem 01.07.2010 die Regelung für eine Anlagengröße bis zu 500 kWp genutzt werden kann, aber nur bei Dachanlagen.

Genauso falsch ist die Antwort, dass sich die Eigenverbrauchsregelung aus dem eingespeisten Solarstrom abzüglich des gesamten im Hause verbrauchten Stroms berechnet. Hier liegt der Haken in dem Wort "gesamten". Immer wieder wird die Regelung falsch interpretiert, nämlich dass man den gesamten Stromverbrauch mit dem eingespeisten Solarstrom verrechnen kann. Das ist so nicht richtig. Nur der Solarstrom, der in dem Moment verbraucht wird, in dem die Anlage auch einspeist kann verrechnet werden. Es kann auch nur maximal soviel verrechnet werden, wie maximal zu dem Zeitpunkt eingespeist wird. Ist der Stromverbrauch in dem Moment höher als die Höhe des generierten Solarstroms, wird diese Differenz als normaler Strombezug gerechnet. Jeglicher Strom, der verbraucht wird, wenn die PV-Anlage keinen Strom produziert, also beispielsweise nachts, wird ebenfalls als normaler Strombezug verrechnet.

Diese Art der Verrechnung hat zur Folge, dass eine ganz bestimmte Zählerinfrastruktur vorhanden sein muss, damit alles korrekt mit dem EVU abgerechnet werden kann. Daher sollte sich jeder Anlagenbetreiber bereits vor Installation der Anlage Gedanken machen, ob er nicht gleich die Zähler einbauen lassen soll, auch wenn er erst zu einem späteren Zeitpunkt die Eigenverbrauchsregelung in Anspruch nehmen möchte. Er kann so einiges an Kosten sparen, denn es ist mit Sicherheit teurer, einen Installateur zweimal ins Haus kommen zu lassen.

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