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PV-Gästebuch
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Gast: Seitenbeschreibung

Finde Eure Seite gut.

Sehr gute Beschreibung über die Bedingungen vor Ort. So mancher unterschätzt den Schatten einer Dachgaube.

Mit sonnigen Grüßen

Josef Simon
Beratung für Erneuerbare Energien
www.solarstrom-simon.de

Samstag, 28. August 2010

Gast: Anschluß

Hallo

Die Firma die mir die Anlage installiert hatte ist komplett fertig bis auf den Anschluß des Zählers.Laut Aussage von dessen Elektriker dürfe er den Zähler für die Einspeisung nicht anschließen sondern nur der Netztbetreiber sprich Pfalzwerke.Sie würden aber einen Antrag/Auftrag an die Pfalzwerke schicken das sie fertig sind und der Netzanschluß erfolgen kann.Wenn es aber so ist wie mit deinem Anschluß (Eigener Zähler)werde ich auf Schadenersatz klagen.

Meine Anlage hat 12.210kWp da werde ich bestimmt eine Klage einreichen,denn ich denke das da bestimmt etwas zusammen kommt.Leider habe ich noch keine Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Gruß Bruno

Adminkommentar:

Hallo Bruno,
bitte habe Verständnis dafür, dass es sich hier um ein Gästebuch und nicht um ein Forum handelt. Ich gebe gerne mal den einen oder anderen Tip, wenn es aber ins Detail geht gibt es eine tolle Community im Photovoltaikforum www.photovoltaikforum.com. Dort gibt es viele Spezialisten, die auf fast jede auch noch so spezielle Frage Auskunft geben können und auch gerne bereit dazu sind. Du brauchst Dich nur anzumelden, ist ganz einfach. Dort bekommst Du oft auch nicht nur eine Meinung zu Deiner Frage, sondern es wird auch ab und zu kontrovers diskutiert, das kann ja nur von Vorteil sein.
Einen Kommentar aber noch: Nicht gleich auf Konfrontation gehen und die Keule rausholen. Die Anlage war, wenn es keinen eigenen Zähler gibt, insofern nicht fertiggestellt, weil der Zähler eben noch fehlte. Das hätte man mit dem Installationsunternehmen vorab klären sollen. Hierbei handelt es sich um einen speziellen Auftrag an das EVU bzw. den Netzbetreiber, unabhängig vom Netzanschluß. Ist von vorne herein ein eigener Zähler geplant und montiert worden, würde das anders aussehen. Aber auch hier wieder die Frage: Ist der Netzbetreiber vorab mit genügend Vorlaufzeit über den Fertigstellungstermin informiert gewesen? Das ist jetzt aber nur meine persönliche Meinung und kein Rechtsrat, hier kann Dir nur ein Spezialist (RA?) weiterhelfen.

Sonntag, 22. August 2010

Gast: Anschluß

Hallo

Danke für die schnelle Antwort und vor allem die gute Auskunft.

PS.Gut das ich diese Seite gefunden habe,denn da sind alle Begriffe sehr gut erklärt.Als Neuling ist es sehr hilfreich.

Viele Grüße

Bruno

Sonntag, 22. August 2010

Gast: Wow! Was für eine tolle Seite!

Eine tolle Seite mit vielen hilfreichen Informationen, die ich so geballt nirgends gefunden habe!

Schade, dass sich eine Anlage auf meinem Dach nun nach all der Arbeit doch nicht lohnt (2% Rendite bei 20 Jahren und das verbunden mit den Risiken ist etwas heftig - sind nur 4,5 KW, da nicht mehr auf das Dach passt und das ist im Verhältnis zu den Kosten zu klein  :-( ).

Viel Glück und Erfolg weiterhin!

Sonntag, 22. August 2010

Gast: Anschluß

Hallo

Ich habe jetzt meine Photovolteiganlage am 27.08. 4 Wochen auf dem Dach.Der Netzbetreiber sind die Pfalzwerke,aber meinen Strom bekomme ich von einem anderen Anbieter.Kann es sein das dies ein Grund ist weil es so lange dauert mit dem Anschluß.Der Lieferant der Anlage meinte normal seien 2 bis 3 Wochen.

Gruß Bruno

Adminkommentar:

Hallo Bruno,
ich denke nicht, dass der andere Stromanbieter der Grund für die Verzögerung ist. Im Grunde genommen ist das aber auch nicht relevant. Die Inbetriebnahme ist im EEG, §3 Nummer 5 "Begriffsbestimmungen" geregelt.
Hier heißt es wörtlich:
Im Sinne dieses Gesetzes ist:
„Inbetriebnahme“ die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft, unabhängig davon, ob der Generator der Anlage mit Erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt wurde."
Also, ist die Anlage seit 4 Wochen tatsächlich soweit, dass sie Strom in das Netz einspeisen könnte? Steht nichts mehr zur Klärung an? Wurde vorab alles von Deinem Installationsunternehmen mit dem EVU zeitlich geregelt? (Dann ist auch die Aussage 2 - 3 Wochen sind normal nicht nachvollziehbar) Dann ist der Netzbetreiber laut EEG dazu verpflichtet, die Anlage unverzüglich vorrangig an das Netz anzuschliessen. Das geht sogar soweit, dass Du Schadensersatzanspruch stellen kannst, wenn das nicht so läuft. Setze Dich sofort selber mit Deinem EVU in Verbindung und frage, was es noch zu klären gibt. Falls dann Antworten kommen wie "wir sind überlastet" oder ähnliches, dann ist das nicht Dein Problem, die Anlage muss trotzdem unverzüglich ans Netz.
Wie lief es bei mir? Der Elektriker war seitens EnBW befugt, die Anlage in Betrieb zu nehmen. Der Zähler ist mein eigener. Somit hat sie von dem Tag an, als der Wechselrichter montiert und verkabelt war Solarstrom produziert und ins Netz eingespeist. Ein Techniker der EnBW war nie im Haus. Hilft Dir zwar nichts, aber so vorbildlich kann es laufen.

Freitag, 20. August 2010

Dag: Reinigung Photovoltaikmodule

Also ich finde den von Ihnen beschriebenen Beitrag sehr gut!!!

vieleicht sollten Sie auch drauf Aufmerksam machen das die Reinigungskosten als Photovoltaikbetreiber zu 100% absetzbar beim Finanzamt sind!!! damit viele Sparfüchse nicht vom Dach purzeln.

allzeit Sonnige Tage

Dag

Montag, 09. August 2010

Merlin: Seite

Ganz großes Lob für diese Klasse Seiten, ich komme gerne jeden tag hier vorbei und lerne viele neue Dinge, da ich neu in diesem Bereich bin und meine Anlage wohl erst nächste Woche ans Netz geht !!! 

P:S: Sollte der Webmaster Hilfe benötigen ich hätte großes Interesse beim Helfen.

Adminkommentar:

Hallo Merlin,
leider habe ich Deine E-Mail-Adresse nicht. Melde Dich doch einfach mal.

Samstag, 07. August 2010

Gast: Quiz

hallo,

super seite mit vielen tollen infos - jedoch, dass beim amateurquiz in der lösung der ersten frage auf der karte deutschland mit polen verwechselt wird ist weitaus mehr als unfreiwillig komisch.

schöne grüße

Adminkommentar:

Hallo,
Ja, das ist wohl wahr, da habe ich wohl ein wenig zu schnell den Farbkübel über Polen anstatt über Deutschland ausgeschüttet. ;) Wenigstens in der Frage war es richtig.
Jetzt ist es aber korrigiert, alles ist wieder am richtigen Platz!
Danke für den Hinweis und natürlich auch für das Lob für den Rest der Website.

Donnerstag, 05. August 2010

Gast: Kabelquerschnitte

Auf (http://www.photovoltaik-web.de/auswahl-kabel/kabelquerschnitte.html) haben Sie einen Parameter vergessen. Die angegebene Formel gilt nur für Kupferkabel, bei z.B. Aluminum ergeben sich aufgrund des höheren spezifischen Widerstandes deutlich größere Querschnitte. Für Aluminiumkabel müsste man die 56 durch 38 ersetzen.

Adminkommentar:

Werter unbekannter Gast,
Vielen Dank für den wichtigen Hinweis!
Ich werde das natürlich umgehend prüfen und ggf. korrigieren.
Update 04.08.10:
Vollkommen richtig, ich habe in meinem Beitrag nicht erwähnt, dass sich die Formel nur auf das meistens verwendete Kupferkabel bezieht. Ich komme zwar auf einen etwas geringeren Wert (spez. Widerstand CU: 17,8 ∙ 10−3, spez. Widerstand Al: 26,5 ∙ 10−3), das macht sich aber im Ergebnis kaum bemerkbar. Also nochmals vielen Dank für den Hinweis, ich werde den Artikel entsprechend anpassen.

Dienstag, 03. August 2010

Gast: EIGENVERBRAUCH-PV

Sehr geehrter Herr Metzl,

vielen Dank für Ihre Ausführungen. Mal sehen wie EON bzw.
VATTENFALL auf meine Anfrage reagieren.
(PS:IHRE WEB IST SUPER)

Beste Grüsse

R.Leppmeier

Adminkommentar:

Damit der Leser einigermaßen folgen kann: Die Frage war, ob man weiterhin bei seinem bisherigen Stromanbieter bleiben kann, wenn man auf Eigenverbrauch umstellt und der Netzbetreiber nicht gleich der Stromanbieter ist.
Antwort: Ja, man hat weiterhin freie Auswahl. Einschränkung: Es gibt Fälle, bei denen der Stromanbieter den Vertrag von sich aus gekündigt hat bzw. den Neukunden abgelehnt hat, nachdem er über den Eigenverbrauch informiert wurde. Das ist dem Stromanbieter freigestellt.

Montag, 02. August 2010

 

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