Ich behalte mir vor, Einträge, die hauptsächlich der Eigenwerbung dienen, kommentarlos zu löschen. Verlinkte URL werden erst gar nicht übernommen und damit auch nicht angezeigt.
Da das Gästebuch in letzter Zeit zugespamt wird, muß ich bedauerlicherweise einen Eintrag erst freischalten bevor er dann online geht. Daher bitte ich um Nachsicht, wenn das Erscheinen eines Eintrages sich ein, zwei Tage verzögern kann.
Schade, aber leider geht es nicht anders.
Hallo,
ich möchte mich herzlich für die prompte und ausführlich recherchierte Antwort per EMail auf meine Frage nach dem Betrieb eines eigenen Einspeisezählers bei Umbau meiner PV-Anlage auf Eigenverbrauch bedanken.
Grüße Kuno Hildenbrand
Hallo Herr Hildenbrand,
gern geschehen, freut mich, wenn ich helfen konnte.
In dem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass es mir nicht möglich ist alle Anfragen zu beantworten. Vor allem bei komplexen Themen, die eine zeitintensive Recherche nach sich ziehen muss ich leider passen.
06. 05. 2012
Kennt jemand das folgende Problem?
Ich habe mein Eternit-Dach (Neigung 38 Grad) vollflächig mit Panels belegt. Das Dachraum/das Dach ist nach den allgemein gültigen Normen ausgeführt und isoliert.
Bei Sturmwinden ergeben sich nun starke Vibrationsgeräusche, welche - wäre der Dachraum gewohnt - keinen Schlaf zulassen würden.
Die Quelle der sehr störenden Geräusche kann ich nicht eruieren, auch nicht, ob nur Elemente im Westbereich (Wetterseite) die Geräusche verursachen.
Besten Dank für eine allfällige "Erleuchtung".
Hallo,
Die Ursachen für Vibrationen können vielfältig sein. Da ist es aus der Ferne kaum möglich den tatsächlichen Grund zu finden.
Was könnte alles als Ursache in Frage kommen? Zu kleine Hakenquerschnitte, zu wenig Haken, zu geringer Abstand de Haken zur Dacheindeckung, Klemmung der Module ungenügend oder zu schwach dimensioniert, lose Module, keine Abstände zwischen den Modulen, Schienen lose etc, etc.
Es bleibt wohl nichts anderes übrig, als rauf aufs Dach und die Anlage inspizieren. Das sollte ja der Solarteur machen, der die Anlage installiert hat.
26. 04. 2012
Hallo, allerseits,
weiß vielleicht jemand, wie es exakt aussieht in puncto Einspeisevergütung ?
Mein Beispiel: Eine PV-Anlage mit 12 KWp Leistung.
Meine Meinung ( eine reine Mutmaßung ) : Eine Stromeinspeisung aus...
10 KWp der Anlage werden mit 19,5 Ct/KWh vergütet, und
2 KWp werden mit 16,5 Ct/KWh vergütet.
Fazit : ( 10 x 19,5 Ct + 2 x 16,5 Ct ) ./. 12 = 19,0 Ct
Der Vergütungssatz beträgt also für die gesamte Anlage:
19,0 Ct/KWh.
Ist das so richtig ????
Hallo Herr Müller-Kreth,
irgendwie wird das Gästebuch immer wieder mit einem Forum verwechselt ;-)
Ihre Mutmaßung ist vollkommen richtig, der Rechenweg ebenfalls. Berücksichtigen müssen Sie dann noch die 80% bzw. 90%-Regelung.
Bis 10 KWp werden maximal 80% vergütet, ab 10 kWp dann 90%. Ich gehe mal davon aus, dass das genauso anteilig gerechnet wird.
Update 06.05.12: Die 80% und 90%-Regelung gilt mit festen kWp-Grenzen und wird nicht anteilig berechnet. Umso wichtiger ist es, sich genaue Gedanken über die Anlagengröße zu machen, wenn man in die Nähe dieser Grenzen kommt.
05. 04. 2012
Hallo,
erst ein mal vielen Dank für die vielen Informationen, wir stehen kurz vor dem Kauf einer Anlage und haben hier viele nützliche Infos gefunden.
Die größte Unsersicherheit besteht momentan bei der Frage Phtovoltaik-Versicherung ja oder nein? Wir haben schon mehrfach Kommentare gelesen dass eine zusätzliche Versicherung in den meisten Fällen nicht lohnt, auf folgender Seite hört sie sich aber sehr positiv an: http://www.rechner-photovoltaik.net/photovoltaik-versicherung/
Können Sie uns vielleicht dabei helfen in welchen Fällen eine Versicherung Sinn macht?
Vielen Dank!
Sabine und Heiner T.
Hallo Sabine und Heiner,
meine persönliche Meinung zu diesem Thema habe ich bereits im Beitrag /finanzierung/photovoltaik-versicherung.html kundgetan. Eine PV-Versicherung ist ein Muss, bei der Betreiberhaftpflichr muss man sich mit den Risiken, die von der Anlage ausgehen auseinandersetzen. Wenn die Anlage z.B. an einer Hauptverkehrsstrasse montiert wird, würde ich so eine Versicherung auf jeden Fall abschließen. Entscheiden muss das aber jeder selber, denn jeder Ratschlag kann falsch sein. Sage ich: ist nicht nötig und es passiert etwas, ist das fatal. Sage ich: Klar ist das nötig und es passiert 20 Jahre lang nichts, war die Aussage aus der Sicht des Betreibers ebenfalls falsch. Es ist halt wie bei jeder Versicherung. Solange man sie nicht benötigt zahlt man drauf, aber wehe es passiert etwas und man ist nicht versichert.
06. 03. 2012
Hier hat sich mal jemand richtig mühe gemacht.
Wer sich mit PV befasst oder eine PV-Anlage plant, kann an dieser Seite nicht vorbei.
Alles ist sehr übersichtlich, verständlich und TOP Recherchiert.
Vielen Dank an den Betreiber dieser HP!!!!
Hallo Olli,
vielen Dank! Leider unternimmt der Gesetzgeber momentan alles mögliche um einerseits der PV mitsamt allen Beteiligten (ausgenommen den Herstellern aus China) vollends den Kragen rumzudrehen, zum anderen wird das EEG so verkompliziert, dass man mit dem Aktualisieren und dem Bereitstellen der Fülle an neuen und zudem unausgegorenen, teilweise sogar unsinnigen Regeln gar nicht mehr hinterherkommt.
25. 02. 2012
Hallo,
wir planen eine kleine Anlage mit 4,24 kwp. Mit der 70% Regel sollen wir 3560 kwh/Jahr erzeugen. Sie sagten, das die verbleibenen 30% bei der Eigenverbrauchsregel selbst genutzt werden können. Wenn wir nun aber keine 30% brauchen, sondern nur 20%, wohin fliessen denn die überschüssigen 10%, wenn ich keinen Speicher habe?
Gruß Oliver
Hallo Oliver,
Das ist eine berechtigte Frage. Momentan sehe ich kaum einen Wechselrichterhersteller, der eine Lösung parat hat.
Falls ein Wechselrichter keine Möglichkeit zur Einhaltung der 70%-Regelung bei Eigenverbrauch vorsieht, bringt das natürlich nichts, da der Wechselrichter dann zwangsläufig auf die 70% der Generatorleistung parametrisiert werden muss.
Eine Lösung bietet aber beispielsweise Solutronic an: h**p://www.solutronic.de/index.php?article_id=113&clang=0 (Sorry, dass man die URL nicht rauskopieren kann, geht leider nicht anders)
Hier werden bei Überschreiten der 70% automatisch zuvor festgelegte Verbraucher eingeschaltet. Was aber passiert, falls die 70%-Grenze dennoch überschritten werden sollte kann ich nicht sagen.
14. 02. 2012
Klasse Seite mit wirklich tollen und sehr umfangreichen Informationen. Kompliment !!
Leider tue ich mich mit der Verschattungsberechnung sehr schwer. Konkret geht es um ein Gebäude, das vor einer existierenden Dach-Anlage errichtet werden soll. Lageplan und Höhen sind bekannt, jedoch sind diese Informationen leider nicht in der Form wie es die Eingabe z.B. in PVGIS fordert. Gibt es hierzu von irgenwo konkrete Hilfestellung oder Dienstleister, die so etwas anbieten?
Wer könnte mir hier weiterhelfen?
Hallo Gast H,
danke für das Kompliment!
Wie schon in einem vorherigen Gästebucheintrag erläutert ist die Verschattungsberechnung mit PVGIS recht beschwerlich. Natürlich gibt es viel anwenderfreundlichere Software, mit der man solche Verschattungssituationen einfacher berechnen kann, diese kosten aber richtig viel Geld und lohnen sich daher nur für Installateure. Wenn Sie eine Anlage errichten lassen wollen, sollte der Auftragnehmer, also der Solarteur Ihnen diese Verschattungsberechnung machen. Ansonsten kann er kein ordentliches Angebot abgeben und auch keine Ertragsprognose erstellen.
Wenn da irgend etwas dagegen spricht und Sie mit meiner PVGIS-Anleitung nicht weiterkommen können Sie es ja mal im Photovoltaikforum versuchen. Dort sind auch Solarteure unterwegs. Evtl. finden Sie ja jemanden, der die entsprechende Software besitzt und Ihnen weiterhelfen kann und möchte.
17. 01. 2012
Zuerst mal vielen Dank für die vielen hilfreichen Info's auf dieser Homepage.
Soeben habe ich das Excel-Tool zu Berechnung der Dachbelegung entdeckt. Ich habe es getestet. Es funktioniert einwandfrei und die Darstellung der Modulbelegung ist genial.
Ich hoffe, dass ich an dieser Stelle zu diesem Tool einige Anregungen anbringen darf. Meiner Meinung nach widersprechen sich die Eingaben "Rechter Rand" und "Linker Rand". Diese Eingaben sind meiner Meinung nach überflüssig, weil das Tool die Module automatisch in der Dachfläche einmitten sollte.
Konkret hat das Tool bei meiner Berechnung eine senkrechte Modulreihe weggelassen, weil der Randabstand zu gross eingestellt war. Ein Zentimeter zuviel und eine ganze Reihe wird weggelassen.
Aehnlich verhält es sich beim unteren und oberen Randabstand. Hier sollte es möglich sein, entweder den unteren ODER den oberen Randabstand einzugeben. Das Tool sollte dann die Module von unten oder von oben her auf das Dach verteilen.
Zu guter Letzt noch eine Anregung zu Ausgabe der Berechnung. Leider kann ich sie nicht ausdrucken, weil die Moduldarstellung auf zwei Druckseiten verteilt wird. Wäre es nicht möglich, die Beschreibung in Längsform am oberen Seitenrand (Querformat) in Titelform auszugeben? Dann würde die ganze Seitenbreite darunter für die Moduldarstellung zur Verfügung stehen.
Ansonsten ist das Tool genial und sehr hilfreich.
Mit freundlichen Grüssen
B.Heer
Hallo Herr Heer,
vielen Dank für das konstruktive Feedback.
Ich verstehe Ihr Anliegen, aber halte es für eher kontraproduktiv. Die Randabstände sind ein sehr wichtiger Punkt bei der Anlagenplanung. Werden Module zu nah an die Außenränder des Daches gelegt, kann das schwerwiegende Folgen haben. Daher lege ich besonderen Wert auf die Eingabe aller vier Abstände. Wenn jetzt beispielsweise nur der untere Abstand eingegeben wird, könnte das Ergebnis ja so ausfallen, dass das Dach bis zum letzten Zentimeter an den Dachfirst zugebaut wird. Das darf aber unter normalen Umständen nicht sein. Gibt jemand für den oberen Randabstand aber 1 Zentimeter ein, so hat er das wissentlich getan. Das ist ein großer Unterschied!
Die maßstabsgetreue Anzeige der Module gewährleistet dem Benutzer des Tools, dass er erkennt, wenn es bei einer Reihe mit der Anordnung knapp wird, ob nicht eine Reihe mehr auf das Dach passen könnte oder nicht. Hier ist dann eben der Benutzer gefragt, dass er ein wenig mit den Parametern spielt. Entweder er reduziert wissentlich die Randabstände, oder wählt Module mit anderen Abmessungen, die evtl. zu einem besseren Ergebnis führen. Hier ist der Vergeich der Dachausnutzung ein hilfreicher Parameter.
Leider kann ich Ihren Vorschlag mit der Beschreibung in Längsform nicht umsetzen. Die grafische Darstellung der Dachbelegung wird mit Hilfe von Makros berechnet, indem die Spaltenbreiten und Zeilenhöhen entsprechend angepasst werden. Bei jeder Berechnung sind diese also unterschiedlich. Damit kann ich die berechneten Werte nicht oberhalb der grafischen Dachbelegung anzeigen.
Das Ausdrucken ist tatsächlich aus Excel heraus ein Problem. Ich würde Ihnen vorschlagen, ein Freeware-Tool wie Hardcopy (h**p://www.hardcopy.de) zu benutzen. Damit können Sie den zu druckenden Ausschnitt frei wählen.
15. 01. 2012
Zuerst ein Lob für die tolle Seite.
Nun meine Frage. Unsere Anlage ging Mitte 2009 ans Netz, z.z. Speisen wir den gesamten Strom ein. Wenn wir jetzt auf Eigenverbrauch umsteigen wollten, wäre das überhaupt möglich, und zu welchen Konditionen (Eigenverbrauchs Vergütung aus 2009, oder die heutig gültige)? Würden uns freuen, wenn Sie uns weiterhelfen könnten.
Hallo,
danke für das Lob.
Alle Anlagen, die ab dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden haben Anspruch auf die Eigenverbrauchsregelung. Somit auch Ihre Anlage. Die Vergütung richtet sich nach dem Inbetriebnahmejahr. Wenn Sie also ausrechnen möchten, was Ihnen der Eigenverbrauch bringt, gehen Sie bei meinem Eigenverbrauchsrechner auf den Reiter "Jahr 2009".
Da es 2009 noch keine 30%-Regelung gegeben hat, gilt diese für Ihre Anlage nicht. Es gilt der Satz von 25,01 ct pro eigenverbrauchter kWh, unabhängig vom Anteil des eigenverbrauchten Solarstromes.
04. 01. 2012
Hallo, auch ich "taste" mich langsam an das Thema "PV" heran. Nach vielen, vielen Site´s bin ich nun hier hängen geblieben. Es ist wie während einer langen anstrengenden Wanderung mit wunden Füssen, wenn man schließlich doch in der Ferne endlich einen Gasthof sichtet....
Endlich sieht man mal die Zusammenhänge und hat nicht das Gefühl, in einer "Verkaufsveranstaltung" gelandet zu sein. Vielen Dank für Ihre unendliche Mühe.
Eine Frage, bzw. Anregung hätte ich jedoch noch zum Thema "Excel.Files": Die von Ihnen angebotenen Tools sind "leider" nicht mit den inzwischen gängigen OpenOffice-Programmen nutzbar. Die Makrofunktionen werden hier wohl nicht unterstützt. Besteht die Möglichkeit, Ihre "Helferlein" auch hier zum Laufen zu bekommen ?
Viele Grüsse aus Krefeld
Hallo, schöne Silvestergrüße nach NRW!
der Vergleich mit der Wanderung gefällt mir, danke für Blumen!
Zu den Excel-Files:
Bis zum Rechner für die Dachbelegung habe ich keine Makros verwendet. Zum einen, weil es hinsichtlich der Sicherheit Bedenken der Benutzer geben könnte, zum anderen wegen den angesprochenen Problemen mit Alternativen wie Open-Office oder jetzt Libre-Office.
Es sollte also eigentlich keine Probleme geben, ausgenommen mit dem Dachbelegungsrechner. Ich muss aber zugeben, dass ich das nicht ausprobiert habe. Ich kann ja mal die diversen Dateien mit den beiden Excel-Alternativen durchkauen und schauen, wo es klemmt.
Danke für den Hinweis und einen guten Rutsch!
Update 03.01.2012: Für den neuen Eigenverbrauchsanteilsrechner mit Batteriesystem habe ich jetzt die Dateien auch für OpenOffice oder LibreOffice zur Verfügung gestellt. Es waren tatsächlich ein paar Anpassungen notwendig, damit alles optimal läuft.
30. 12. 2011
Hallo zurück,
danke für die Antwort - Du hast recht: Das Thema ist nicht trival und kostet, wenn man in die Tiefe möchte, auch seine Zeit. Ich bin noch Forschender.
Deine Seite war und ist für mich immer sehr hilfreich gewesen - nochmal Dank.
Gruß Thomas
19. 12. 2011
Hallo,
erst mal ein dickes Lob an den Webmaster, super Seite!!!
Ich habe eine neue Solaranlage instaliert, die Anlage ist betriebsbereit und wird mit Eigenverbrauch betrieben. Nun habe ich ein Problem mit dem Netzbetreiber, so wie es aussieht bestehen dort Lieferschwierigkeiten bei den Zählern. Der Netzbetreiber kann mir keine Zähler bis zum 31.12.2011 zusichern. Z.Z. beträgt die Wartezeit ca. 6 Wochen.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich die Einspeisevergütung für 2011 zugesichert haben will?
Gibt es hierfür eine feste Regelung?
Danke und Gruß
Hallo,
erstmal sorry für die späte Antwort, hat sich krankheitsbedingt nicht früher machen lassen.
Das mit dem fehlenden Zähler ist ärgerlich, vor allem, wenn es momentan nicht gerade eine Jahresendralley, vergleichbar mit den letzten Jahren gibt.
Ich sehe drei Möglichkeiten. Entweder einen eigenen Zähler kaufen, ein digitaler Zweirichtungszähler ist aber ziemlich teuer und das lohnt sich normalerweise nicht. Zweite Möglichkeit: Zwei Ferrariszähler mit Rücklaufsperre einbauen (lassen). Dritte Möglichkeit: Einen Ferrariszähler einbauen (lassen) und vorerst auf die Eigenverbrauchsvariante verzichten.
Die letzte Option würde mir am meisten zusagen. Ist am einfachsten und sobald der Zähler vom EVU lieferbar ist wird der eingebaut und der Eigenverbrauch wird ab diesem Zeitpunkt abgerechnet. Da es für den Eigenverbrauch keinen Stichtag gibt, würde nur der Eigenverbrauchsbonus für die 6 Wochen verloren gehen. Ich denke, das ist zu verschmerzen. Einen Ferrariszähler müsste entweder das EVU haben oder auch dein Installateur. Wäre ja nur leihweise. Ansonsten kann man die sogar problemlos bei Ebay kaufen. Einfach Ferrariszähler eingeben und es gibt viele Angebote. Darauf schauen, dass er auch geeicht ist.
Zur Zusicherung der Einspeisevergütung 2011:
Laut EEG versteht man unter Inbetriebnahme die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft. Unter Inbetriebsetzung ist dabei der Zeitpunkt zu verstehen, an dem der Anlagenbetreiber erstmalig Strom aus erneuerbaren Energien zur Einspeisung
in das Netz tatsächlich zur Abnahme anbietet.
Das wichtige Wort heißt anbietet. Es ist also vollkommen unerheblich, ob ein Zähler existiert oder nicht. Damit soll auch verhindert werden, dass ein EVU die Abnahme willkürlich verzögern kann. Wichtig ist in dem Fall, dass es ein einwandfreies Abnahmeprotokoll gibt.
14. 12. 2011
Hallo Seitenbetreiber,
die Excel PVGIS_4_Berechnung_Horizontdatei... habe ich mir angeschaut und komme nicht ganz klar. Wenn ich meine Eingabeparameter eintippe, dann müsste doch in der Tabelle "Eigenermittelter Horizont" in den Zellen C2 bis C49 ein Ergebnis erscheinen. Bei mit sind aber nur fest vorgegeben Werte sichtbar - auch keine Formel oder Bezug auf eine andere vielleicht geschützte Zelle. Z.B. Zelle C16 bis C18 = 6,5 – alle anderen 0.Gruß Thomas
Hallo Thomas,
in die Tabelle "Eigenermittelter Horizont" werden nur die Daten des schattenwerfenden Objektes eingetragen. Hier wird also gar nichts gerechnet, sondern das sind die Daten, die Du selber eintragen musst anhand den Grunddaten, die du in der ersten Tabelle ermittelt hast (Winkel beta bei der einfachen Berechnung oder Winkel alpha und dann nochmal Winkel gamma bei der Berechnung mit Extremwerten). Deine eigenen Daten werden dann mit der Original-PVGIS-Horizont-Datei verrechnet und als Ergebnis kommt dann das Gesamtergebnis heraus. Viel weiter will ich jetzt nicht darauf eingehen weil ich meine, ich hätte das bereits alles im Beitrag erklärt. Die ganze Sache ist alles andere als einfach. Man muss schon einige Zeit investieren, um den Überblick zu bekommen bzw. zu behalten. Bitte lies nochmal die Erklärung, dann müsste es eigentlich auch funktionieren.
09. 12. 2011
Hallo,
erstmal ein Lob, Super-Seite, alles sehr verständnisvoll. Eines ist mir aber noch unklar. Und zwar bei der Eigenverbrauchsvergütung war ich bisher der Meinung, dass ab 30kWp mit 6,85ct bzw. 11,23ct vergütet wird. Benutze ich dann aber das Berechnungstool und nehme z.B. eine 31 kWp-Anlage wird mir eine Vergütung von 8,01 30% angegeben. Damit komme ich irgendwie nicht klar.
Wäre schön wenn Sie bei mir "Licht ins Dunkle" bringen würden. 
Hallo,
bitte lesen Sie dazu mein Fallbeispiel zur Berechnung im ersten Tabellenreiter im Excelfile. Dort ist genau erklärt, wie es zu diesem Wert kommt.
Das magische Wort heißt "anteilig". Um Ihr Beispiel zu nehmen:
Die von Ihnen angegebenen Werte für die Vergütung des Eigenverbrauchs sind korrekt. Zum Rechenweg:
Es wird zuerst die Vergütung für normale Netzeinspeisung für 31 kWp berechnet:
Diese beträgt durchschnittlich 24,39 Ct/kWh. Der Wert berechnet sich für 30 kWp aus dem Vergütungssatz bis 30 kWp und für 1 kWp zum Vergütungssatz 30 kWp bis 100 kWp, ist also nur geringfügig kleiner als der Satz von 24,43 Cent/kWh der bis 30 kWp bezahlt wird. Diese 24,39 Ct/kWh sind jetzt der Ausgangswert für die Eigenverbrauchsvergütung. Für <= 30% Eigenverbrauchsquote werden 16,38 Cent abgezogen.
Somit lautet die Berechnung:
24,39 Cent - 16,38 Cent = 8,01 Cent.
Das ist der Rechenweg für dieses Beispiel. Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich erklären können.
29. 11. 2011
Hallo,
interessiert habe ich Ihren Artikel zur 70%-Regelung gelesen. Leider haben Sie hier m.E. einiges durcheinander bekommen. Die 70%-Regel bezieht sich nach Gesetzestext auf die Nennleistung der Module. Sie treffen folgende Ausage:
"... Wenn maximal 70% der Anlagenleistung eingespeist werden dürfen, so entspricht das pro Stunde 7,056 kW oder im Zeitraum von 5 Minuten 588 Watt."
Diese Aussage ist nicht korrekt, da hier Energie und Leistung verglichen werden. In jedem Zeitschritt dürfen nicht mehr als 7,056 kW eingespeist werden!
Sie nehmen in Ihrer Berechnung aber Bezug auf die Energie. Um die korrekten Verluste auszurechnen müssen Sie also mit Leistungswerten rechnen. Das ergibt dann für Ihren Beispieltag bspw. 4,29 kWh Verlust und nicht die von Ihnen angegeben 5,43 kWh.
Könnten Sie des Weiteren noch Angaben zur Genauigkeit der Messstrecke machen?
Hallo,
interessiert habe ich Ihren Artikel zur 70%-Regelung gelesen. Leider haben Sie hier m.E. einiges durcheinander bekommen. Die 70%-Regel bezieht sich nach Gesetzestext auf die Nennleistung der Module. Sie treffen folgende Ausage:
"... Wenn maximal 70% der Anlagenleistung eingespeist werden dürfen, so entspricht das pro Stunde 7,056 kW oder im Zeitraum von 5 Minuten 588 Watt."
Diese Aussage ist nicht korrekt, da hier Energie und Leistung verglichen werden. In jedem Zeitschritt dürfen nicht mehr als 7,056 kW eingespeist werden!
Sie nehmen in Ihrer Berechnung aber Bezug auf die Energie. Um die korrekten Verluste auszurechnen müssen Sie also mit Leistungswerten rechnen. Das ergibt dann für Ihren Beispieltag bspw. 4,29 kWh Verlust und nicht die von Ihnen angegeben 5,43 kWh.
Könnten Sie des Weiteren noch Angaben zur Genauigkeit der Messstrecke machen?
Hallo 100Sonne,
meine Einheiten sind wirklich nicht korrekt angegeben. Es muss wohl richtig heißen:
Wenn maximal 70% der Anlagennennleistung eingespeist werden dürfen, so entspricht das pro Stunde 7,056 kWh oder im Zeitraum von 5 Minuten 0,588kWh.
Und jetzt muss ich nochmal genau rechnen. Leistung = Energie x Zeiteinheit.
Die erzeugte Energie ist auf max. 70% begrenzt, alles was darüber geht wird gedeckelt. So verstehe ich die Regelung.
10,08 kWp x 70% = 7.056 Wp. Bei einer Stunde sind das max. 7,056 kWh. Aufgeteilt auf die 2 WR:
5000er: 3,835 kWh, 4200er: 3,221 kWh
Bei 5 Minuten macht das maximal:
5000er: 3,835 kWh / 12 = 0,32 kWh
4200er: 3,221 kWh / 12 = 0,27 kWh
Diese Maximalwerte habe ich gedeckelt. Wenn also einer der beiden WR innerhalb von 5 Minuten mehr eingespeist hat wird das gestrichen.
Jetzt gibt es noch die Spalte Pac. Diese zeigt die zu dem Zeitpunkt der Messung anstehende Energie an. Dabei handelt es sich aber um einen Momentanwert und nicht um einen 5-Minuten-Durchschnittswert. Dieser kann also nicht zur Berechnung herangezogen werden, wohl aber die Differenz der eingespeisten Leistung innerhalb der 5 Minuten. Dieser Wert wird direkt vom Wechselrichter an den Solarlog übergeben und stimmt aufgrund meines über inzwischen 4 Jahren ermittelten Korrekturfaktors (also Korrektur WR-Anzeige zu Stromzähler) sehr genau.
Klar wäre die korrekte Vorgehensweise, wenn ich die anstehende Energie sekundengenau zur Verfügung hätte. Da ich das aber nicht habe, muss ich den Umweg über die Einspeiseleistung gehen. Sollte ich weiterhin einen groben Denkfehler machen schreiben Sie mir doch bitte eine Mail.
14. 11. 2011
Hallo Seitenbetreiber!
Tolle Seite haben Sie aufgebaut, hat mir schon viel zum Thema Eigenverbracuh geholfen. Nach dem Download des aktuellen Eigenverbrauchsrechners fiel mir jedoch der Vergütungssatz für Anlagen in 2012 auf, müsste dieser nicht bei 10,51 ct/kWh für30% liegen?
Danke für Ihre Antwort...
Hallo,
kurz den Taschenrechner rausgeholt und mal Ihr Ergebnis überschlagen (Immer für Anlagen bis 30 kWp):
Sie haben gerechnet: Für 2011 gab es 12,36 ct/kWh Eigenverbrauch. Davon werden 15% abgezogen, macht also 1,854 ct weniger und somit 10,506 ct/kWh.
Jetzt meine Rechnung:
Für Volleinspeisung gab es 2011 28,74 ct/kWh. 15% Kürzung = 4,31 ct weniger macht noch 24,43 ct/kWh.
Jetzt erfolgt ein kleiner Blick ins EEG. Da steht im §33 Absatz 2:
Für Strom aus Anlagen nach Absatz 1 mit einer installierten Leistung bis einschließlich 500 Kilowatt besteht ein Anspruch auf Vergütung, soweit die Anlagenbetreiberin, der Anlagenbetreiber oder Dritte den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen, dies nachweisen und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird.Also das heißt, dass von den 24,43 ct/kWh müssen wir die 16,38 ct abziehen. Dieser Betrag hat sich übrigens seit Einführung der Eigenverbrauchsregelung nie geändert!
(2) Für diesen Strom verringert sich die Vergütung nach Absatz 1
1. um 16,38 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil dieses Stroms, der 30 Prozent der im selben Jahr durch die Anlage erzeugten Strommenge nicht übersteigt, und
2. um 12,00 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil dieses Stroms, der 30 Prozent der im selben Jahr durch die Anlage erzeugten Strommenge übersteigt.
04. 11. 2011
Erstmal muss die Homepage/Betreiber gelobt werden, hier befinden sich sehr gut recherchierte und neutrale Informationen - das gibt es auf keiner Firmenseite oder in Foren, wo doch vielfach Laien irgendwelchen Mist verzapfen. Wer also plant eine Anlage aufzubauen oder offene Fragen hat, ist hier sehr gut aufgehoben.
Ich betreibe seit etwas über einem Jahr eine kleine PV-Anlage mit ungünstiger Ausrichtung (Ost-West) und dazu noch drei getrennten Wechselrichtern - was aber nicht anders ging. Ich wollte aber unbedingt auch Eigennutzung. Da vorher von den Stadtwerken oder deren Vorlieferanten - die auch den Zähler einbauen - herauszubekommen war, welchen Zähler eingebaut wird, habe ich alle Wechselrichter auf eine Phase gelegt, von der auch der Eigenbedarf bezogen werden sollte.
Eingebaut wurden dann aber einfache Ferraris-Zähler, mit Rücklaufhemmung - beschäftigt man sich dann näher mit den Ferraris-Zählern, ist klar, dass aufgrund des mechanischen Aufbaus dieser Zählertyp nur saldierend zählen kann, also aus Sicht des Eigenverbrauchers immer besser, da man sich um die Phasenthematik gar nicht kümmern muss - bei elektronischen Zählern muss man sehr genau aufpassen - wenn die phasengetrennt zählen, kann man Pech haben und speist auf der falschen Phase ein - also Stecker wechseln? - kaum praktikabel. Es ist doch erstaunlich, dass man mit solch uralter mechanischer Technik in Verbindung mit High-Tech PV-Anlagen die optimale Kombination gefunden hat.
Das erschreckende war aber, das in der Planungsphase vor 1,5 Jahren mir das niemand erklären konnte - nicht die PV-Firma, nicht das EVU. Aber auf dieser Seite findet man diese Zusammenhänge und Erklärung.
Hallo Joachim,
besten Dank für das Lob und die mitgelieferten Infos. Bis vor einem Jahr war es tatsächlich äußerst schwierig überhaupt an Informationen zum Thema Zählerinfrastruktur bei Eigenverbrauch zu gelangen. Mittlerweile hat sich das gebessert, weil das Thema Eigenverbrauch einen immer größeren Stellenwert einnimmt. Schön, dass es letztendlich auch mit der Ost-West-Anlage geklappt hat!
02. 11. 2011
Hallo!
Diese Homepage hat mir bei meiner Entscheidung eine Anlage anzuschaffen sehr geholfen. Besten Dank an die Betreiber. Nun hab ich die erste Stromabrechnung (nur Stromverbrauch) meiner Stadtwerke bekommen und musste feststellen, dass ich wegen der Anlage nun in die Verbraucherstufe 1 (0-1776 kWh) eingestuft werde und Brutto je kWh-Strom den ich beziehe 4 Cent mehr zu zahlen habe. Das sind immerhin 22 %. Zuvor war ich mit ca. 4000 kWh in der Stufe 3. Mein gesamter Stromverbrauch inkl. Eigennutzung liegt auch weiterhin in dieser Höhe.
Auf diese Nachteile hat weder die Installationfirma bei der Renditeberechnung hingewiesen, auch auf Eurer Homepage bin ich auf keinen Hinweis gestoßen. Das ist im Nachhinein mehr als ärgerlich. Nehmt doch bitte einen entsprechenden Hinweis mit auf. Es sei denn die Stadtwerke Konstanz handeln hier nicht rechtens und muss bei der Festsetzung der Verbraucherstufe den Eigenverbrauch mit einbeziehen. Gibt es hierzu gesetzliche Vorgaben?
Würde mich über eine Antwort freuen!
Viele Grüße aus Konstanz
Günther Groll
Hallo Herr Groll,
Die Eigenverbrauchsregelung, so vorteilhaft sie auf den ersten Blick erscheinen mag, hat leider viele Fallstricke. Sei es aus steuerlichen Gründen oder wie in Ihrem Fall ein erhöhter Strombezugspreis aufgrund geringerer Strombezugsmengen.
Auf meiner Seite ist der Hinweis aber vorhanden. Im Beitrag Berechnung Umsatzsteuer Eigenverbrauch können Sie lesen:
Aufgepasst:Manchmal ist es halt aufgrund der Fülle an Informationen zu dem Thema nicht ganz einfach wirklich alles zu lesen oder man überliest es beim Querlesen.
Es gibt Verbrauchsmengengestaffelte Strompreise. Wenn Sie Ihren Solarstrom selber verbrauchen, wird sich die Abnahmemenge von Ihrem Energieversorger entsprechend verringern und Sie müssen womöglich für den restlichen Strom aus dem Netz mehr bezahlen. Dies müssen Sie in Ihrer Kalkulation berücksichtigen.
30. 10. 2011
okay, die Eigenverbrauchsregelung wird also bis 2014 beibehalten. Offen bleibt allerdings die Frage, zu welchem Zeitpunkt diese Anlagen in Betrieb genommen wurden. Gilt das auch für nach 1.1.2012 in Betrieb genommene pvAnlagen?
Hallo Herr Korzer,
An den Regelungen hat sich nichts geändert. Alle Anlagen, die ab Anfang 2009 in Betrieb genommen wurden haben Anspruch auf die Eigenverbrauchsregelung. Diese kann jederzeit, also theoretisch selbst bis zum letzten Jahr der 20-jährigen Laufzeit (plus dem Jahr der Inbetriebnahme) für die Anlage eingeführt werden. Die Verlängerung bis 2014 hat also keine Auswirkungen auf bereits installierte Anlagen. Diese haben sozusagen Bestandsschutz für Eigenverbrauch bis zum Ablauf des Vergütungszeitraumes. Die Regelung wurde jetzt einfach nur für Anlagen, die von Anfang 2012 bis Ende 2014 in Betrieb gehen verlängert.
30. 10. 2011
Hallo,
was ist Ihre Meinung zur Erfassung einer EEG Umlage, wenn Eigenverbrauch an Dritte weitergeben wird. Frau Jung vom Solarförderverein ist ja der Meinung, dass keine EEG Umlage zu zahlen ist, während dies der BDEW wohl anders sieht.
Viele Grüße
Henning Doerr
Hallo Herr Doerr,
ein wirklich schwieriges Thema zu dem es keine eindeutige Regelung zu geben scheint. Als Argument gegen die Zahlung der EEG-Umlage könnte man anführen, dass der eigenverbrauchte Solarstrom nur dann an Dritte verkauft werden darf, wenn er nicht ins Netz des Netzbetreibers eingespeist wird. Damit haben sowohl der Netzbetreiber wie auch der Verteilnetzbetreiber eigentlich keine Aktien im Spiel. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass keine EEG-Umlage zu zahlen ist. Ich denke, letztendlich wird es auf eine Entscheidung der EEG-Clearingstelle hinauslaufen. Erst wenn diese vorliegt hat man Klarheit.
17. 10. 2011