Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Frage aus meinem Photovoltaik-Quiz für Anfänger, welches ich momentan leider nicht zur Verfügung stellen kann.
Wie ist die Zahlung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen definiert?
Bitte wählen Sie die korrekte Antwort!
- Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird jedes Jahr der durchschnittlichen Strompreiserhöhung angepasst
- Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird jedes Jahr in Abhängigkeit der Gesamtleistung aller neu installierter PV-Anlagen in Deutschland angepasst
- Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage ist festgesetzt ab dem Jahr der Inbetriebnahme plus 20 weitere Jahre
- Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird mit dem zuständigen VNB (Verteilnetzbetreiber) ausgehandelt
Richtige Antwort:
Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage ist festgesetzt ab dem Jahr der Inbetriebnahme plus 20 weitere Jahre.Das ist die korrekte Antwort. Für die Einspeisevergütung einer Photovoltaikanlage gilt ab dem Jahr der Inbetriebnahme so etwas wie ein Bestandsschutz. Die in dem Inbetriebnahmejahr, bzw. im Jahr 2010 auch Inbetriebnahmemonat geltende Höhe der Einspeisevergütung ist garantiert für das jeweilige Inbetriebnahmejahr plus weitere 20 Jahre des Betriebs der Anlage. Damit ist eine ordentliche Gegenüberstellung und Kalkulation der Anschaffungskosten und der Erträge einer Photovoltaikanlage über die Mindestlebenserwartung der Anlage gewährleistet.
Detaillierte Informationen über die Einspeisevergütung und aktuelle Vergütungssätze erhalten Sie in dem Beitrag Rentabilitätsberechnung.
Antwort:
Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird jedes Jahr der durchschnittlichen Strompreiserhöhung angepasst.
Eine Anpassung an die Strompreiserhöhung wäre schlecht zu realisieren, da es keinen Einheitsstrompreis gibt.
Antwort:
Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird jedes Jahr in Abhängigkeit der Gesamtleistung aller neu installierter PV-Anlagen in Deutschland angepasst.
Indirekt findet eine solche Anpassung ab dem Jahr 2011 statt. Diese Anpassung gilt aber nur für die Einspeisevergütung neu zu installierender Anlagen ab 2011 und den darauffolgenden Jahren. Umso höher der Zubau mit Photovoltaik in Deutschland ist, desto mehr wird die Einspeisvergütung prozentual gekürzt. Nimmt der Zubau zu stark ab, wird weniger gekürzt. Damit will man den Zubau in einer definierten Bandbreite regulieren. Wird in einem Jahr die Ausbauleistung von deutschlandweit 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 1% und 2011 um 3% je 1.000 Megawatt zusätzlich installierter Solarstromleistung über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9% hinaus. Die Degression kann sich maximal auf 13% zum Jahresende 2010 erhöhen (und hat sich auch um diesen Prozentsatz erhöht!). Bleibt dagegen der Ausbau der Photovoltaik unter der Untergrenze von 2.500 Megawatt, fällt die Absenkung der Vergütungssätze geringer aus.
Antwort:
Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird mit dem zuständigen VNB ausgehandelt
Da die VNB's eigentlich kein Interesse an dem Strombezug durch Photovoltaikanlagen haben, fällt diese Antwort schnell unter den Tisch. Nur unter dem Druck einer gesetzlichen Regelung sind Netzbetreiber bereit bzw. besser ausgedrückt verpflichtet, die Anlagen ans Netz zu nehmen und die Einspeisevergütung zu zahlen.
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