Mit Einführung des neuen EEG Anfang 2012 wird auch das Einspeisemanagement neu geregelt. Unter anderem sind auch Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp betroffen. Der Anlagenbetreiber ist entweder gezwungen, die Anlage so auszulegen, dass der Netzbetreiber die Anlage herunterregeln kann, oder er kann die maximale Wirkleistungseinspeisung am Einspeisepunkt auf maximal 70 Prozent der Generatorleistung begrenzen. Darum soll es in diesem Beitrag gehen.
Für welche der beiden Möglichkeiten soll sich ein Anlagenbetreiber in spe entscheiden? Keine leichte Frage und auch die Antwort ist nicht trivial. Die Wechselrichterleistung zu begrenzen erscheint als die einfachere und unkompliziertere Lösung. Daher werden viele mit diesem Gedanken spielen. Wenn dann bei einer Studie des Fraunhofer Instituts auch noch herauskommt, dass die Verluste durch die Abregelung nur bei 2 Prozent liegen, dann ist das doch nicht mal so viel
Verlustberechnung 70%-Regelung
Da ich der Studie nicht glaube, will ich es genauer wissen. Dazu habe ich die Daten meiner PV-Anlage im Zeitraum 05.11.2010 bis 04.11.2011 ausgewertet. Das Ergebnis ist ziemlich eindeutig: Bei meiner Anlage würden sich die Verluste auf sage und schreibe 6,86% aufsummieren. Da kommt man dann doch schnell ins Grübeln und eine vorher noch so schöne Kalkulation ist schnell im Papierkorb gelandet.Ich habe ein Excelfile erstellt. Hier kann meine Verlustberechnung 70%-Regelung eingesehen werden. Diese kann auch jederzeit anhand meiner Solarlogseite nachvollzogen werden. Nur die 5-Minutenwerte, die ich zur Auswertung herangezogen habe stehen nicht der Allgemeinheit zur Verfügung. Eine Erklärung, wie ich zu dem Ergebnis gekommen bin ist auch beinhaltet:
Anlagenmanagement PV - Vergleichsrechnung Auslegung Wechselrichter 70%-Regelung
Einschränkend muss ich noch zwei Anmerkungen machen:- Das Jahr 2011 ist ein Ausnahmejahr, was die Sonneneinstrahlung angeht. Meine Anlage wird die 1.300 kWh/kWp Grenze knacken. Das bedeutet, dass auch die 70%-Grenze öfters überschritten wurde als in einem anderen Jahr mit durchschnittlicher Sonneneinstrahlung.
- Meine Anlage läuft auch sonst extrem gut und kann nicht ohne weiteres als Vergleichsanlage herangezogen werden. Aufgrund der optimalen Bedingungen wird die 70%-Grenze sicherlich öfters überschritten als beim Anlagendurchschnitt.
Folgende Überlegungen muss man anstellen:
- Wie ist die Ausrichtung und Dachneigung der Anlage?
Wenn es sich um eine Ost-, West- oder gar Nordanlage handelt, kann man auch jetzt schon die Wechselrichterleistung entsprechend drosseln. Solche Anlagen überschreiten die 70% der installierten Leistung viel seltener als Südanlagen - Wie hoch ist meine installierte Generatorleistung?
Besonders bei kleinen Anlagen, also 5 bis 7 kWp und darunter gibt es ein Kostenproblem, wenn man die Möglichkeit der Abregelung durch den Netzbetreiber wählt. Zuerst braucht man einen Datenlogger. dann benötigt man so etwas wie einen Funkrundsteuerempfänger. Was hier letztendlich zum Einsatz kommt steht noch völlig in den Sternen. Da die Funklösung aber am wahrscheinlichsten ist, kommen auch noch Gebühren für die Nutzung des Funknetzes dazu. Alles in allem kommt da ein hübsches Sümmchen zusammen, welches bei den immer geringer werdenden Modulpreisen prozentual ein immer größeres Loch in die Kasse reißt. - Eigenverbrauch wählen!
Wenn irgendwie möglich (wenn man sich nicht für die Abregelungsvariante durch den Netzbetreiber entscheidet) unbedingt die Eigenverbrauchsvariante nehmen! Warum? Die 70%-Regel gilt erst am Verknüpfungspunkt. Das bedeutet, dass inklusive Eigenverbrauch mehr als diese 70% erzeugt werden dürfen. Alles, was über den 70% erzeugt wird, muss entweder gleich verbraucht oder zwischengespeichert werden. Hier sind die Wechselrichterhersteller bereits daran Lösungen anzubieten. Bitte aber die Fallstricke bei der Eigenverbrauchsregelung beachten wie z.B. eventueller Verlust der Sonder-AfA und ähnliches.