Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
"Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien", kurz Erneuerbare-Energien-Gesetz (Abk.: EEG) regelt unter anderem Mindestvergütungen und Anschlussbedingungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Stromnetz.
Unter dem Punkt Einspeisevergütung finden Sie die aktuellen Vergütungssätze.
Erfahrungen & Fragen zum Thema Erneuerbare Energien Gesetz
Erweiterung Photovoltaikanlage: weiterer Zähler, EEG-Umlage, Eigenverbrauch
1) prinzipiell nicht unbedingt - im Einzelfall muß das mit Ihrem EVU geklärt werden.
2) es gibt keine Vergütung für Eigenverbrauch mehr
3) Sie bleiben mit der in 2018 installierten Anlage unter 10 kWp - das ist per Gesetzesdefinition keine Erweiterung sondern eine neue Anlage < 10 kWp, deshalb keine EEG-Umlage (bei < 10.000 kWh Eigenverbrauch pro Jahr und kein Erzeugungszähler. Die Abgrenzung zur Bestandsanlage muß mit dem EVU geklärt werden (siehe 1)
Wechselrichter zur Abregelung kleiner PV-Anlagen um Einspeisung zu verhindern
Hierfür sind die sogenannten Balkonmodule bestens geeignet. Sie müssen dem Energieversorger gemeldet werden aber es muss kein kompliziertes Anmeldeverfahren stattfinden. Seit Ende 2017 sind diese auch erlaubt. Sie werden dann direkt mit dem Hausnetz verbunden und können so zur Reduzierung des Stromverbrauchs verwendet werden.
Neue Solaranlage mit Batteriespeicher auf vermietetem Haus: EEG-Umlage Pflicht?
Da die Wohnung vermietet ist, so betreibt der dort wohnende Mieter die Verbrauchsgeräte in dieser Wohnung und ist insoweit Letztverbraucher des Stroms.
Somit scheidet eine Eigenversorgung mangels Personenidentät aus, da in diesem Fall Sie als Betreiber der Stromerzeugungsanlage nicht als Person den Strom in der vermieteten Wohnung als Letztverbraucher verbrauchen.
Damit müssen Sie die volle EEG-Umlage bezahlen.
Kleiner Tipp:
Wäre Ihr Sohn der Betreiber (Investor) der PV-Anlage, so entfällt bis zu einer PV-Anlagengröße mit 10.000kWh Jahresstromertrag die EEE-Umlage.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an mich!
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