Konversionsflächen
Der Begriff Konversion steht für Umnutzung oder auch Nutzungsänderung. Bei Konversionsflächen handelt es sich um ehemalige, jetzt brach liegende Militär-, Industrie- oder Gewerbeflächen, die zum Zweck der baulichen Wiedernutzung eine Umwandlung erfahren. Im Bereich der Photovoltaik werden häufig Konversionsflächen zum Bau von Freilandanlagen genutzt.
Wichtig ist dabei die Definition einer Konversionsfläche: Eine Konversionsfläche liegt laut EEG 2009, § 32, Abs. 3 bzw. EEG 2004, § 11 Abs. 4 Nr. 2 nur dann vor, wenn die Auswirkungen der vormaligen Nutzungsart noch fortwirken. Eine lange zurückliegende Nutzung, die keine Auswirkungen mehr auf den Zustand der Fläche hat, ist nicht ausreichend. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Fortwirkung der ehemaligen wirtschaftlichen Nutzung vorliegt ist, ob die vormalige Nutzung den Charakter des Gebietes weiterhin prägt und eine anderweitige Nutzung nicht stattfindet.
Umfangreiche Informationen zu den zulässigen Flächen für Freilandanlagen, unter anderem auch zu den Konversionsflächen habe ich im Kapitel Photovoltaik-Großanlagen - zulässige Flächen für Freilandanlagen zusammengetragen
Mehr Informationen zu den Vergütungssätzen von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen erhalten Sie im Kapitel Finanzierung - Rentabilitätsberechnung
Erfahrungen & Fragen zum Thema Konversion
Wärmepumpe mit Solarthermie kombinieren
Hallo hallo und guten Abend,
Was sind denn die „Vorkehrungen “???
Solarstrom für Wärmepumpe auch für Allgemein- und Privatstrom nutzen: Lohnen sich Umbau und Kosten?
Ausgehend von einem Einfamilienhaus wäre die einfachste Lösung den WP-Zähler zu entfernen (Antrag beim Netzbetreiber) und die Wärmepumpe mit der PV-Anlage an die Klemme für Privatstrom aufzuschalten.
Damit entfällt ein möglicherweise bisher genutzter günstiger Wärmepumpentarif, was aber in der Regel nicht ins Gewicht fällt, da im Gegenzug die Grund- und Zählergebühren für einen Zähler (WP) entfallen. So kann der PV-Strom für Haushalt und Wärmepumpe genutzt werden. Der Eigenverbrauch geht hoch.
Ein Elektriker sollte das für deutlich unter 200,-€ machen. Erst danach würde ich mich nach Beobachtung des dann entstehenden Eigenverbrauchs möglicherweise Gedanken über einen Speicher machen. Direkter Verbrauch ist meist sinnvoller als jeder Speicher.
Sollte es sich um ein Mehrfamilienhaus handeln wird es gefährlich, wenn auch Mieter direkt versorgt werden.
Dann werden Sie automatisch zum Energieversorgungsunternehmen (Stichwort Lieferung an Dritte) mit allen Auflagen (Meldepflicht) und Nachteilen (EEG-Umlage).
Gruß
M.Scholl
Stromkosten bei Eigennutzung
Wenn Sie eine PV-Anlage mit bis zu 10 kWp betreiben, und den Strom aus der Anlage zum Teil selbst nutzen, dann müssen Sie diese "bar Entnahme" des Eigenverbrauchs am Ende des Jahres versteuern. Eine anteilige EEG Umlage fällt nicht an.
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