Konversionsflächen

Der Begriff Konversion steht für Umnutzung oder auch Nutzungsänderung. Bei Konversionsflächen handelt es sich um ehemalige, jetzt brach liegende Militär-, Industrie- oder Gewerbeflächen, die zum Zweck der baulichen Wiedernutzung eine Umwandlung erfahren. Im Bereich der Photovoltaik werden häufig Konversionsflächen zum Bau von Freilandanlagen genutzt.

Wichtig ist dabei die Definition einer Konversionsfläche: Eine Konversionsfläche liegt laut EEG 2009, § 32, Abs. 3 bzw. EEG 2004, § 11 Abs. 4 Nr. 2 nur dann vor, wenn die Auswirkungen der vormaligen Nutzungsart noch fortwirken. Eine lange zurückliegende Nutzung, die keine Auswirkungen mehr auf den Zustand der Fläche hat, ist nicht ausreichend. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Fortwirkung der ehemaligen wirtschaftlichen Nutzung vorliegt ist, ob die vormalige Nutzung den Charakter des Gebietes weiterhin prägt und eine anderweitige Nutzung nicht stattfindet.

Umfangreiche Informationen zu den zulässigen Flächen für Freilandanlagen, unter anderem auch zu den Konversionsflächen habe ich im Kapitel Photovoltaik-Großanlagen - zulässige Flächen für Freilandanlagen zusammengetragen

Mehr Informationen zu den Vergütungssätzen von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen erhalten Sie im Kapitel Finanzierung - Rentabilitätsberechnung