Gespaltener Vergütungssatz für die Einspeisevergütung

Sie haben vor, im Jahr 2011 eine PV-Dachanlage mit einer Gesamtleistung von 135 kWp zu realisieren. Mit welcher Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) müssen Sie die Rentabilität der Photovoltaikanlage kalkulieren? 25,87 ct/kWh; 26,77 ct/kWh; 27,27 ct/kWh oder 27,32 ct/kWh? Weiterlesen

Ergebnis

Die richtige Antwort lautet 27,27 ct/kWh. Denn die Vergütung wird immer anteilig gezahlt. Das bedeutet, dass für die ersten 30 kWp der Anlage der höchste Satz (28,74 ct/kWh), für 30 kWp bis 100 kWp, also für 70 kWp der Vergütungssatz ab 30 kWp (27,34 ct/kWh) und für die restlichen 35 kWp der Vergütungssatz über 100 kWp bezahlt wird (25,87 ct/kWh).

Für Anlagen ab 100 kWp gilt folgende Berechnungsformel:

  • V = 30kWp/kWpinst x Vbis30kWp + (70kWp/Pinst) x Vbis100kWp +
  • V = 6,387 ct/kWh + 14,176 ct/kWh + 6,707 ct/kWh
  • V = 27,27 ct/kWh

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