Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Wie ist die Zahlung der Einspeise­vergütung definiert?

<ul><li>Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird jedes Jahr der durchschnittlichen Strompreiserhöhung angepasst.</li>&nbsp;<li>Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird jedes Jahr in Abhängigkeit der Gesamtleistung aller neu installierter PV-Anlagen in Deutschland angepasst.</li>&nbsp;<li>Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage ist festgesetzt ab dem Jahr der Inbetriebnahme plus 20 weitere Jahre.</li>&nbsp;<li>Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird mit dem zuständigen VNB (Verteilnetzbetreiber) ausgehandelt.</li></ul>
Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
Christian Märtel für www.photovoltaik-web.de verfasst.

Ergebnis

Die richtige Antwort ist Antwort 3: "Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage ist festgesetzt ab dem Jahr der Inbetriebnahme plus 20 weitere Jahre."

Für die Einspeisevergütung einer Photovoltaikanlage gilt ab dem Jahr der Inbetriebnahme so etwas wie ein Bestandsschutz. Die in dem Inbetriebnahmejahr und Inbetriebnahmemonat geltende Höhe der Einspeisevergütung ist garantiert für das jeweilige Inbetriebnahmejahr plus weitere 20 Jahre des Betriebs der Anlage. Damit ist eine ordentliche Gegenüberstellung und Kalkulation der Anschaffungskosten und der Erträge einer Photovoltaikanlage über die Mindestlebenserwartung der Anlage gewährleistet.

Erklärung zu den übrigen Antworten

Antwort 1: "Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird jedes Jahr der durchschnittlichen Strompreiserhöhung angepasst."

Eine Anpassung an die Strompreiserhöhung wäre schlecht zu realisieren, da es keinen Einheitsstrompreis gibt.

Antwort 2: "Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird jedes Jahr in Abhängigkeit der Gesamtleistung aller neu installierter PV-Anlagen in Deutschland angepasst."

Indirekt findet eine solche Anpassung seit dem Jahr 2011 statt. Diese Anpassung gilt aber nur für die Einspeisevergütung neu zu installierender Anlagen ab 2011 und den darauffolgenden Jahren. Umso höher der Zubau mit Photovoltaik in Deutschland ist, desto mehr wird die Einspeisevergütung prozentual gekürzt. Nimmt der Zubau zu stark ab, wird weniger gekürzt. Damit will man den Zubau in einer definierten Bandbreite regulieren.

Antwort 4: "Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird mit dem zuständigen VNB ausgehandelt."

Da die VNB's eigentlich kein Interesse an dem Strombezug durch Photovoltaikanlagen haben, fällt diese Antwort schnell unter den Tisch. Nur unter dem Druck einer gesetzlichen Regelung sind Netzbetreiber bereit bzw. besser ausgedrückt verpflichtet, die Anlagen ans Netz zu nehmen und die Einspeisevergütung zu zahlen.

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