Wie ist die Zahlung der Einspeise­vergütung definiert?
- Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird jedes Jahr der durchschnittlichen Strompreiserhöhung angepasst.
- Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird jedes Jahr in Abhängigkeit der Gesamtleistung aller neu installierter PV-Anlagen in Deutschland angepasst.
- Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage ist festgesetzt ab dem Jahr der Inbetriebnahme plus 20 weitere Jahre.
- Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird mit dem zuständigen VNB (Verteilnetzbetreiber) ausgehandelt.
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Ergebnis
Die richtige Antwort ist Antwort 3: "Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage ist festgesetzt ab dem Jahr der Inbetriebnahme plus 20 weitere Jahre."
Für die Einspeisevergütung einer Photovoltaikanlage gilt ab dem Jahr der Inbetriebnahme so etwas wie ein Bestandsschutz. Die in dem Inbetriebnahmejahr und Inbetriebnahmemonat geltende Höhe der Einspeisevergütung ist garantiert für das jeweilige Inbetriebnahmejahr plus weitere 20 Jahre des Betriebs der Anlage. Damit ist eine ordentliche Gegenüberstellung und Kalkulation der Anschaffungskosten und der Erträge einer Photovoltaikanlage über die Mindestlebenserwartung der Anlage gewährleistet.
Erklärung zu den übrigen Antworten
Antwort 1: "Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird jedes Jahr der durchschnittlichen Strompreiserhöhung angepasst."
Eine Anpassung an die Strompreiserhöhung wäre schlecht zu realisieren, da es keinen Einheitsstrompreis gibt.
Antwort 2: "Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird jedes Jahr in Abhängigkeit der Gesamtleistung aller neu installierter PV-Anlagen in Deutschland angepasst."
Indirekt findet eine solche Anpassung seit dem Jahr 2011 statt. Diese Anpassung gilt aber nur für die Einspeisevergütung neu zu installierender Anlagen ab 2011 und den darauffolgenden Jahren. Umso höher der Zubau mit Photovoltaik in Deutschland ist, desto mehr wird die Einspeisevergütung prozentual gekürzt. Nimmt der Zubau zu stark ab, wird weniger gekürzt. Damit will man den Zubau in einer definierten Bandbreite regulieren.
Antwort 4: "Die Einspeisevergütung für eine bestehende Anlage wird mit dem zuständigen VNB ausgehandelt."
Da die VNB's eigentlich kein Interesse an dem Strombezug durch Photovoltaikanlagen haben, fällt diese Antwort schnell unter den Tisch. Nur unter dem Druck einer gesetzlichen Regelung sind Netzbetreiber bereit bzw. besser ausgedrückt verpflichtet, die Anlagen ans Netz zu nehmen und die Einspeisevergütung zu zahlen.
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Erfahrungen & Fragen zum Thema VNB
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https://www.pv-magazine.de/2014/10/08/umsatzsteuer-fr-privaten-photovoltaik-eigenverbrauch/
Photovoltaikanlage: 0% oder 19% Umsatzsteuer angeben?
Bei Steuerfragen sollte man grundsätzlich den Steuerberater fragen. Jeder andere ist nicht berechtig, solche Fragen in beratendem Sinne zu beantworten. Leider haben sehr wenige Steuerberater Interesse an Bagatellbeträgen, wie sie bei 4,5 KWp-Analgen auftreten.
Also versuchen wir das mal ohne Beratung zu beantworten.
Als PV-Anlagenbetreiber werden sie beim Finanzamt auf Wunsch (den haben sie durch die Bitte um Erstattung der Mehrwertsteuer geäußert) als Gewerbetreibrender gesehen, der optiert hat. Einen Gewerbeschein brauchen Sie dazu normalerweise nicht. Die meisten Kommunen (die sind erst mal zuständig) haben kapiert, dass die Verwaltung von Gewerbeanmeldungen für PV-Anlagenbetreiber viel Arbeit macht und keine Einnahmen bringt. Die Mühe spart man sich also, normalerweise.
Also: Nachfragen, das kostet nichts. Telefonanruf genügt.
Beim Fiskus sind Sie ein Gewerbetreibender, der Einnahmen erzielt und MWST abzuführen hat. Das bedeutet: Sie verlangen vom Netzbetreiber die Zahlung der Einspeisevergütung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und führen diese dann an auch das Finanzamt ab. Sie können damit auch bei jeder Rechnung, die Sie im Zusammenhang mit dem Erwerb und Betrieb der Anlage erhalten und bezahlen (Wartung, Reparatur, Reinigung, Steuerberater) die Mehrwertsteuer erstattet bekommen, wenn Sie die Rechnung angeben.
Der Netzbetreiber wird den Strom verkaufen, stellt wiederum eine Rechnung an den Energieversorger mit MWST, holt die vom FA zurück, der Energieversorger macht das gleiche z. B. an den Zwischenhändler bis zum Endverbraucher, der den Strom privat verbraucht. Der kriegt nichts zurück, sondern zahlt.
Um diesen Aufwand kommen Sie also nicht herum.
Schönen Abend!
Thomas Blechschmidt
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Hallo
Das ganze kommt auf die Größe Ihrer PV Anlage und auf Ihren Stromverbrauch an.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung.
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Sie können Altanlagen um bis zu 30% erweitern und genießen dann die gleichen Bedingungen für den Eigenverbrauch wie bis dato, für die Einspeisung gelten die jetzt aktuellen Einspeisetarife.
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