Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Vergütung für den erzeugten Solarstrom

Die Einspeisevergütung ist nachwievor die zentrale Förderung, die Sie für eine neu gebaute Photovoltaik Anlage erhalten. Für jede Kilowattstunde Solarstrom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie Geld vom Staat. Zum 01. August 2014 wurden die Vergütungssätze letztmalig reformiert. Zu welchen Konditionen Sie aktuell eine Photovoltaik Anlage neu bauen können lesen Sie hier.
Photovoltaik Finanzielle Aspekte Einspeisevergütung

Das Wichtigste vorab: Photovoltaik Anlagen in der Größenordnung meiner Anlage (Einfamilienhaus) erhalten aktuell noch etwas mehr als 8 Cent Einspeisevergütung pro Kilowattstunde. Wollen Sie den Strom in Teilen auch selbst verbrauchen, dann empfiehlt es sich heute und in Zukunft bei einer privaten Anlage unter einer Leistung von 10 kWp zu bleiben. Bis zu dieser Anlagenleistung können Sie selbst erzeugten Solarstrom auch frei selbst verbrauchen. Hätte Ihre Anlage mehr Leistung, so müssten Sie eine Abgabe zahlen auf jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie selbst verbrauchen. Das schmälert zu einem gewissen Teil die Wirtschaftlichkeit einer Neuanlage.

Eile ist beim Bau einer Neuanlage aktuell nicht mehr in dem Maße geboten wie noch vor zwei bis drei Monaten. Denn die Einspeisevergütung sinkt im aktuellen Quartal marginal.

Inbetriebnahme im MonatAnlagentypNennleistung der PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung (Cent/kWh)
April 2020Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 109,44
>10 bis 409,18
>40 bis 7507,21
sonstige Anlagenbis 7506,50
Mai 2020Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 109,30
>10 bis 409,04
>40 bis 7507,10
sonstige Anlagenbis 7506,41
Juni 2020Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 109,17
>10 bis 408,91
>40 bis 7507,00
sonstige Anlagenbis 7506,31
Juli 2020Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 109,03
>10 bis 408,78
>40 bis 7506,89
sonstige Anlagenbis 7506,22
August 2020Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 108,90
>10 bis 408,65
>40 bis 7506,79
sonstige Anlagenbis 7506,13
September 2020Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 108,77
>10 bis 408,53
>40 bis 7506,69
sonstige Anlagenbis 7506,03
Oktober 2020Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 108,64
>10 bis 408,40
>40 bis 7506,59
sonstige Anlagenbis 7505,94
November 2020Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 108,48
>10 bis 408,24
>40 bis 7506,46
sonstige Anlagenbis 7505,83
Dezember 2020Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 108,32
>10 bis 408,09
>40 bis 7506,34
sonstige Anlagenbis 7505,72
Januar 2021Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 108,16
>10 bis 407,93
>40 bis 7506,22
sonstige Anlagenbis 7505,61

Die Sache mit dem Eigenverbrauch und der Einspeisung

Dieses Thema möchte ich hier noch etwas genauer aufgreifen, da es im Zuge der Entscheidung für eine Photovoltaik Anlage immer wichtiger wird. Wie man in der Tabelle sehr schön sehen kann bekommen Sie aktuell noch rund 9 Cent Einspeisevergütung für kleine (bis 10 kWp) und mittelgroße Anlagen (bis 40 kWp).

Wenn Sie eine Anlage zu dem Zweck bauen wollen, dass Sie den Strom vollständig einspeisen und über die Vergütungssätze die Anlage refinanzieren (und einen Gewinn erwirtschaften), dann müssen Sie mit Ihrer Anlage den Strom zu weniger als 12 Cent pro Kilowattstunde produzieren können. Aktuelle Berechnungen des Fraunhofer ISE kommen zu dem Ergebnis, dass man heute mit einer Kleinanlage den Strom zu Selbstkosten von 9 bis 12 Cent produziert. Sie sehen also, dass das Fenster hier schon recht eng wird, um mit der Einspeisevergütung noch einen Gewinn zu erzielen.

Zu welchem Preis Ihre Anlage am Ende Strom erzeugen wird hängt neben der Sonneneinstrahlung bei Ihnen vor Ort hauptsächlich vom Preis-Leistungs-Verhältnis der angebotenen Anlage ab. Bekommen Sie qualitativ hochwertige Module, Wechselrichter und auch sämtliche andere Komponenten zu einem sehr guten Preis (ca. 1.300€ / kWp) angeboten, dann sind Stromgestehungskosten unter der aktuellen Einspeisevergütung möglich.

Um an solche Preise und gute Angebote zu gelangen habe ich einen kostenfreien Service der Deutschen Auftragsagentur (DAA) auf meiner Seite eingebunden. Die DAA vermittelt Beratungsanfragen für Photovoltaik Anlagen an Solarteure bei Ihnen vor Ort. Auf diese Weise erreichen Sie unkompliziert geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region und können sich kostenfrei und unverbindlich beraten lassen, zu welchen Konditionen sich eine Anlage bei Ihnen realisieren lassen würde.

Eigenverbrauch wird durch niedrige Einspeisevergütung attraktiv

Da dem alten Betreibermodell "Volleinspeisung" wie beschrieben recht enge Grenzen gesetzt sind bei einer Kleinanlage aufgrund der niedrigen Einspeisevergütung und den ähnlich hohen Stromgestehungskosten macht es immer mehr Sinn, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen anstatt ihn einzuspeisen.

Zum Vergleich: die aktuellen Vergütungssätze der Einspeisevergütung 2021 ermöglichen Ihnen Einnahmen von rund 8 Cent pro Kilowattstunde. Produzieren können Sie eigenen Strom mit einer Photovoltaik Anlage zu einem annähernd gleichen Preis von 9 bis 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Strom von ihrem Netzbetreiber bezahlen Sie hingegen rund 27 Cent pro Kilowattstunde. Also lohnt es sich eher den Strom für 9 bis 12 Cent selbst zu verbrauchen als ihn für rund 12 Cent Einspeisevergütung zu verkaufen bzw. Strom für rund 27 Cent vom Netzbetreiber einzukaufen. Durch diese Einsparung an monatlichen Stromkosten lässt sich heute über einer Refinanzierung einer Investition in Photovoltaik nachdenken. Die genaue Berechnung sollte jedoch ebenso wieder ein Fachbetrieb für Photovoltaik Anlagen durchführen. Mein Photovoltaik-Rechner kann hier nur eine erste grobe Einschätzung liefern, die jedoch nicht verbindlich ist.

Abgabe auf den Eigenverbrauch bei der Planung berücksichtigen

Wie weiter oben zur Einspeisevergütung beschrieben kann seit August 2014 eigener Solarstrom nicht mehr ohne weiteres frei verbraucht werden. Lediglich Neuanlagen, die unter 10 kWp Nennleistung bleiben, sind von der Abgabe befreit. Soll die Anlage auch hauptsächlich zum Eigenverbrauch gebaut werden (aufgrund der engen Wirtschaftlichkeit der Volleinspeisung) empfiehlt es sich in jedem Fall unter dieser Leistungsgrenze zu bleiben, auch wenn theoretisch mehr Leistung aufs Dach passen würde.

Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der aktuell gültigen EEG-Umlage (derzeit 6,405 Cent / kWh) und beträgt aktuell fest 40%. Das heißt 2,56 Cent (40%) müssten Sie derzeit zahlen für jede Kilowattstunde die Sie selbst mit Ihrer privaten Anlagen verbrauchen. Für private Kleinanlagen eine zusätzliche finanzielle Belastung, die man sich sparen kann wenn man die Anlage nicht entsprechend größer baut.

Wie gesagt, meine Empfehlung ist es: lassen Sie sich aufgrund der mittlerweile recht geringen Vergütungssätze bei der Einspeisevergütung 2021 von einem Fachmann beraten, welchen Anlagenkonzept für Ihr Haus das wirtschaftlich sinnvollste ist im Wechselspiel von Eigenverbrauch und Einspeisung. Nutzen Sie hierfür gern den kostenfreien Angebotsservice der DAA.