Details zur KfW-Förderung für Photovoltaik Speicher (275)
Das Markteinführungsprogramm gilt rückwirkend für alle Photovoltaikanlagen, die ab dem 01.01.2013 in Betrieb gegangen sind und eine maximale Leistung von 30 kWp verfügen. Gefördert werden sollen dezentrale Energiespeicher für Photovoltaik-Anlagen durch zinsgünstige Darlehen der bundeseigenen KfW und Tilgungszuschüsse des Bundesumweltministeriums. Die Förderung gilt für neu installierte PV-Anlagen in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem. Auch nachträglich zu einer in diesem Jahr in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlage installierte Batteriesysteme sollen gefördert werden.
Die Anlagen dürfen eine Leistung von maximal 30 kWp haben und müssen in Deutschland installiert werden. Anträge können Privatpersonen, in- und ausländische Unternehmen, kommunale und kirchliche Unternehmen, Landwirte sowie Freiberufler stellen. Die Tilgungszuschüsse des Umweltministeriums gelten ausschließlich für die Investitionen in Batteriespeichersysteme, nicht für eine gesamte Photovoltaik-Anlage. Dafür kann ein normaler KfW-Kredit beantragt werden.
Streitpunkt Einspeisebegrenzung
Voraussetzung für die Förderung wird sein, dass die Photovoltaik-Anlage maximal 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen darf. Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung bestehe für die gesamte Zeit des Betriebs der Photovoltaik-Anlage, mindestens aber für 20 Jahre.
Das halte ich mal wieder für absurd. Da sich der Eigenverbrauch sowieso schon besser rechnet als die Einspeisung von Solarstrom, wird jeder Batteriebesitzer so viel Strom wie nur möglich selbst verbrauchen. Selbst wenn er die Anlage so konzipiert, dass man im Alltagsbetrieb immer über 40% Eigenverbrauch hat, bekommt er spätestens im Sommerurlaub ein Problem: Kein Stromverbrauch aber die höchsten Solarerträge der PV-Anlage. Soll das alles nutzlos verpuffen?
Das ist genauso schräg wie der ganze Zick-Zack-Kurs der Regierung. Erst den Eigenverbrauch fördern, dann nachträglich EEG-Umlage kassieren wollen. Dann Speicher fördern, aber Solarstrom wegwerfen. Passt alles nicht zusammen und führt zu allgemeiner Verwirrung.
Weitere Information zur Speicherförderung finden Sie auf der Seite der KfW.
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Anforderungen der EnEV 2016: Erdgasheizung mit einer Photovoltaikanlage möglich?
Aus meiner Sicht sind das zwei unabhängige Maßnahmen: Die Gasheizung verbraucht kaum Strom (nur zum Zünden und für Pumpen und Stellventile) und kann direkt mit dem Strom, den eine Photovoltaikanlage liefert, nicht viel anfangen. Und die Photovoltaikanlage liefert eben Strom, mal viel, mal wenig. Wenn sie groß genug ist, reicht es vielleicht für eine überwiegende Abdeckung Ihres Stromverbrauchs, und für einige Einspeisung ins Versorgungsnetz. Das hat aber keine Auswirkung auf die Heizung.
Die Kombination von Gasheizung mit Solarthermie führt hingegen zu einer Erhitzung eines Wasservolumens, das als Brauchwarmwasser genutzt werden kann, oder als Puffer für Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung. Hierdurch sinkt direkt der Gasverbrauch. Natürlich kann man auch Gasheizung und Solarthermie einrichten und zusätzlich einige Photovoltaikzellen installieren.
Die Kombination Solarthermie + Wärmepumpe ist zweckmäßig, da die Wärmepumpe ein vergleichsweise großer Stromverbraucher ist, dessen Verbrauch durch die Photovoltaik weitgehend abgedeckt werden kann.
Ob das, was Sie vorhaben, der EnEV 2016 entspricht, hängt noch an einigen weiteren Parametern, und müsste im konkreten Einzelfall beurteilt werden.
Photovoltaik Freiflächenanlage: Kosten, Förderung und Rentabilität?
Es werden mehr Daten Benötigt, daß ist das erste. Denn es steht zum Beispiel die Frage im Raum ob das Erdreich welches grad aufgefüllt wird auch verdichtet wird. Und wie sehr es verdichtet wird. Und nun zur Puntuellen Beantwortung Ihrer Fragen.
1) Die Investitionskosten für solch eine Anlage müssen vorab (nach Inaugenscheinnahme des Geländes sowie Geologisches Gutachten (z.B) erst Berechnet werden wenn mehr Details vorliegen würden.
2) Fördermittel gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in dem Maße das es sich, so gesehen um Geldtauscherei handelt.
3) Die Rentabilität einer Anlage von dieser Größe steht ausser Frage. Denn die Energiepreise werden nicht sinken von Jahr zu Jahr sondern eher wird das Gegenteil der Fall sein. Unter Bezugnahme auf das Vorgenannte ergibt sich auch keine Haltbare Aussage über die Dauer der Amortisierung der Anlage.
Nun konnte ich Ihnen leider nicht wirklich weiterhelfen, stelle es Ihnen jedoch anheim mich zu Kontaktieren. Denn die Thematik einer solchen Anlage ist komplexer als das es sich darstellt. Eine reine Angabe der Verfügbaren Fläche ist Dahingehend nicht wirklich Ausreichend.
Viele Grüße
Holger Gerhardt
Neue Solaranlage mit Batteriespeicher auf vermietetem Haus: EEG-Umlage Pflicht?
Da die Wohnung vermietet ist, so betreibt der dort wohnende Mieter die Verbrauchsgeräte in dieser Wohnung und ist insoweit Letztverbraucher des Stroms.
Somit scheidet eine Eigenversorgung mangels Personenidentät aus, da in diesem Fall Sie als Betreiber der Stromerzeugungsanlage nicht als Person den Strom in der vermieteten Wohnung als Letztverbraucher verbrauchen.
Damit müssen Sie die volle EEG-Umlage bezahlen.
Kleiner Tipp:
Wäre Ihr Sohn der Betreiber (Investor) der PV-Anlage, so entfällt bis zu einer PV-Anlagengröße mit 10.000kWh Jahresstromertrag die EEE-Umlage.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an mich!
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