Freiflächenanlagen mit der Gemeinde abstimmen
Wegen Bebauungsplan lange Projektlaufzeiten einkalkulieren
Da der Beschluß eines Bebauungsplanes bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen kann, muss dieser lange Zeitraum unbedingt bei der Planung und auch der Rentabilitätsberechnung berücksichtigt werden. Bis der Bebauungsplan und die Baugenehmigung durch alle Instanzen gegangen ist, können die Vergütungssätze bereits wieder abgesenkt worden sein. Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die PV-Großanlage sollte weiterhin berücksichtigt werden, dass nicht in allen Fällen die Gemeinde die Kosten für die Erstellung eines Bebauungsplanes trägt. Dieser Punkt sollte ebenfalls frühzeitig mit den Behörden geklärt werden.
Eine Bauleitplanung ist erforderlich
Photovoltaikanlagen im Außenbereich sind keine privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB. Eine Genehmigungsfähigkeit als sonstiges Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB ist somit nicht gegeben, da in der Regel davon auszugehen ist, dass in § 35 Abs. 3 BauGB genannte öffentliche Belange beeinträchtigt sein werden. Dabei kann es sich um Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Erhaltung der natürlichen Eigenart der Landschaft oder des Landschaftsbildes und ihres Erholungswertes, der Erhaltung des kulturellen Erbes oder um Widersprüche zu Darstellungen von einem Flächennutzungsplan handeln.
Daher sind eine vorbereitende und eine verbindliche Bauleitplanung nach dem BauGB erforderlich, wobei der Bebauungsplan Voraussetzung ist, um die Zahlung der Einspeisevergütung für den Strom aus Groß-Photovoltaikanlagen in Anspruch nehmen zu können.
Zwingend notwendig ist eine Baugenehmigung
Liegt ein Bebauungsplan für die Errichtung einer PV-Großanlage vor oder ist dieser genehmigt, muss noch eine Baugenehmigung beantragt werden. Der Zeitpunkt für die Beantragung kann auch vor dem Abschluß des Bebauungsplanes liegen. Die Baugenehmigung wird beim zuständigen Landratsamt beantragt. Für Freiflächenanlagen in einem Industriegebiet ist ebenfalls eine Baugenehmigung erforderlich. Photovoltaik-Anlagen gelten als nicht belästigende Gewerbebetriebe. Gewerbe- und Industriegebiete sind aber vorrangig für nicht erheblich bzw. erheblich belästigende Gewerbebetriebe vorgesehen. Deshalb ist für die Baugenehmigung eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig. Dazu ist auch die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB einzuholen.
Für weitere Verzögerung kann in der Planungsphase für Freiflächenanlagen auch die Netzverträglichkeitsprüfung sorgen.
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Kombination von Nachtspeicherheizung und Solaranlage
Ja, das kann eine sinnvolle Kombination sein - besonders, wenn Sie bei der Elektroheizung bleiben wollen. Sie benötigen auf jeden Fall einen Solarstromspeicher - da Sie den Strom dann tagsüber erzeugen, wenn die Nachtspeicherheizung gerade nicht vorheizt. Generell ist der Eigenverbrauch - dank sinkender Einspeisevergütung - stark in den Fokus gerückt. Da Solarstromspeicher auch aktuell noch von der KfW gefördert werden, würde ich da auf jeden Fall einmal ein Angebot anfragen.
Sie können sich das hier einmal kalkulieren (da ich keine Angaben zur verfügbaren Dachfläche habe): https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/kosten
Erfahrungen mit der Stromcloud?
Die Firma Sonnen und Senec bieten die Cloud aktiv an.
Wenn Sie die Cloud nutzen möchten brauchen Sie den Speicher der jeweiligen Firma.
Von Sonnen würde ich generell abraten da die Firma darauf bedacht ist einen hohen Ajtienweet zu erreichen um beim
Börsengang ordentlich Kasse zu machen. Ich bezweifle nur ob das für die Kunden nachhaltig ist und ob die Garantiezeiten
eingehalten werden.
Wenn Sie sich unbedingt eine Cloud leisten möchten, nehmen Sie Senec.
Generell kann ich Ihnen nur raten genau zu rechnen!
Die Berechnungen die wir mit beiden Anbietern vollzogen haben waren negativ.
Ich habe bis jetzt keine Berechnung gesehen wo der Kunde einen Vorteil hatte.
Gerne erkläre ich Ihnen die List und Tücken, die Sie im normalen Angebot nur sehr schlecht erkennen.
Mein Rat - Batterrie etwas größer als Ihr Verbrauch und auf jedenfall größer als Ihre PV Anlage.
Beispiel : 5 KWp PV Anlage dann 8 oder 9 KW Speicher !
Erfahrungen mit Solarziegeln von autarq
Hallo,
Ja wir haben Erfahrung mit den Solarziegeln von Autarq.
Referenzen können Sie bei uns besichtigen. Für weitere Fragen und eine Berstung kontaktieren Sie uns einfach!
ENPLA GmbH, 88630 Pfullendorf.
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