Wie weit kann man sich autark mit Solarstrom versorgen?
Mit sinkenden Einspeisevergütungen und dem Wegfall der Vergütung für Eigenverbrauch geht die Tendenz bei Interessenten von Photovoltaikanlagen immer mehr in Richtung Eigenverbrauch. Das ist auch logisch, denn der Strompreis ist inzwischen weitaus höher als die Einspeisevergütung. Auch der Gesetzgeber forciert zusätzlich den Eigenverbrauch, indem beispielsweise der erzeugte Solarstrom bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 10 kWp nur bis maximal 90% vergütet wird, wenn er ins Netz eingespeist wird.
Der Autarkiegrad
Der Autarkiegrad zeigt auf, zu welchem Anteil sich ein Haushalt selbst mit Strom aus der eigenen Solarstromanlage versorgen kann. Ein Autarkiegrad von 100% würde also bedeuten, dass sich ein Haushalt vollkommen vom Netzbetreiber abkoppeln könnte um sich selber mit Strom zu versorgen. Berechnet wird der Autarkiegrad folgendermaßen:
Autarkiegrad [%] = eigenverbrauchter Solarstrom / Gesamtstromverbrauch
Mit einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von 5 kWp bis 20 kWp und einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh kommt man auf Autarkiegrade von 50% bis 60%. Wird ein Speichersystem mit eingebunden, erhöht sich der Autarkiegrad bei nutzbaren Speichergrößen ab 3 kWh und bei identischer Solarleistung und identischem Jahresstromverbrauch auf 75% bis fast 100%.
Da Speichersysteme ab 1. Mai 2013 gefördert werden, ist die Anschaffung eines solchen Akkuspeichers mehr als überlegenswert. Denn eins ist sicher: Die Einspeisevergütung wird ab Inbetriebnahme zwar 20 Jahre lang fest vergütet, der Strompreis wird aber weiter steigen und damit den Eigenverbrauch immer erstrebenswerter und lukrativer machen.
Möglicher Autarkiegrad eines 4-Personen-Haushalt
Hier ein Beispiel für die Berechnung des Autarkiegrades für einen typischen 4-Familien-Haushalt. Den Jahresstromverbrauch habe ich mit 4.000 kWh pro Jahr festgelegt und den Wirkungsgrad des Speichersystems mit 95%.
Ein Autarkiegrad von 100% wird in der Realität mit dieser Konfiguration nur schwer erzielbar sein. Bei der Berechnung wird eine gleichmäßige Solarstromerzeugung vorausgesetzt. In der Realität sieht das leider anders aus. Wenn im Winter mehrere Tage hintereinander durch schlechtes Wetter oder Schnee auf den Modulen kein Solarstrom erzeugt wird und die Akkus füllen kann, muss trotzdem noch auf Netzstrom zurückgegriffen werden.
Wenn Sie die Anschaffung eines Solarstromspeichers planen für eine möglichst autarke Stromversorgung, lassen Sie sich in jedem Fall von einem Fachmann beraten, welche Kombination aus PV-Anlage und Speicherkapazität für Ihre Anforderungen am besten geeignet ist.
Weiterlesen zum Thema "Notstrom-Versorgung mit PV-Speicher"Erfahrungen & Fragen zum Thema Autarkie
Umsatzsteuer für eigenen Solarstrom?
https://www.pv-magazine.de/2014/10/08/umsatzsteuer-fr-privaten-photovoltaik-eigenverbrauch/
Zählerstände an PV-Anlage ablesen: Können die Werte so stimmen?
Demnach hätte Kunde ca. 5400kwh Eigenverbrauch, interessant wäre der zugekaufte Strom um auf den Gesamtstromverbrauch schließen zu können.
mfg
Pühler
Photovoltaikanlage: 0% oder 19% Umsatzsteuer angeben?
Bei Steuerfragen sollte man grundsätzlich den Steuerberater fragen. Jeder andere ist nicht berechtig, solche Fragen in beratendem Sinne zu beantworten. Leider haben sehr wenige Steuerberater Interesse an Bagatellbeträgen, wie sie bei 4,5 KWp-Analgen auftreten.
Also versuchen wir das mal ohne Beratung zu beantworten.
Als PV-Anlagenbetreiber werden sie beim Finanzamt auf Wunsch (den haben sie durch die Bitte um Erstattung der Mehrwertsteuer geäußert) als Gewerbetreibrender gesehen, der optiert hat. Einen Gewerbeschein brauchen Sie dazu normalerweise nicht. Die meisten Kommunen (die sind erst mal zuständig) haben kapiert, dass die Verwaltung von Gewerbeanmeldungen für PV-Anlagenbetreiber viel Arbeit macht und keine Einnahmen bringt. Die Mühe spart man sich also, normalerweise.
Also: Nachfragen, das kostet nichts. Telefonanruf genügt.
Beim Fiskus sind Sie ein Gewerbetreibender, der Einnahmen erzielt und MWST abzuführen hat. Das bedeutet: Sie verlangen vom Netzbetreiber die Zahlung der Einspeisevergütung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und führen diese dann an auch das Finanzamt ab. Sie können damit auch bei jeder Rechnung, die Sie im Zusammenhang mit dem Erwerb und Betrieb der Anlage erhalten und bezahlen (Wartung, Reparatur, Reinigung, Steuerberater) die Mehrwertsteuer erstattet bekommen, wenn Sie die Rechnung angeben.
Der Netzbetreiber wird den Strom verkaufen, stellt wiederum eine Rechnung an den Energieversorger mit MWST, holt die vom FA zurück, der Energieversorger macht das gleiche z. B. an den Zwischenhändler bis zum Endverbraucher, der den Strom privat verbraucht. Der kriegt nichts zurück, sondern zahlt.
Um diesen Aufwand kommen Sie also nicht herum.
Schönen Abend!
Thomas Blechschmidt
Modulerweiterung an bestehender PV-Anlage: Bestandsschutz oder Einspeisevergütung in Gefahr?
Sie können Altanlagen um bis zu 30% erweitern und genießen dann die gleichen Bedingungen für den Eigenverbrauch wie bis dato, für die Einspeisung gelten die jetzt aktuellen Einspeisetarife.
Die meisten WR gehen bei überhöhter Modulleistung in den Selbstschutz und erhöhen die MPP-Spannung - das hängt vom WR-Typ ab.
Stromkosten bei Eigennutzung
Wenn Sie eine PV-Anlage mit bis zu 10 kWp betreiben, und den Strom aus der Anlage zum Teil selbst nutzen, dann müssen Sie diese "bar Entnahme" des Eigenverbrauchs am Ende des Jahres versteuern. Eine anteilige EEG Umlage fällt nicht an.
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